loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Pensionsversicherung Enasarco

07.03.2024

Frage: Was ist das Enasarco?

Antwort:
Enasarco steht für Ente Nazionale di Assistenza per gli Agenti e i Rappresentanti di Commercio und ist das Sozialfürsorgeinstitut für Handelsvertreter und Agenten.


Frage: Welche Leistungen erhalten die Handelsvertreter und Agenten?

Antwort:
Sie erhalten vom Enasarco folgende Leistungen:

  • Altersrente (pensione di vecchiaia)
  • Invalidenrente (pensione di invalidità)
  • Rente bei Arbeitsunfähigkeit (pensione di inabilità)
  • Hinterbliebenenrente (pensione ai superstiti)


Frage: Für wen besteht die Einschreibepflicht?

Antwort
: Die Einschreibepflicht besteht für Agenten (schließen im Namen Dritter Verträge ab) und Handelsvertreter (treten im eigenen Namen auf), die auf nationalem Gebiet im Auftrag von nationalen oder ausländischen Auftraggebern, ihre Tätigkeit ausüben. Die Einschreibung muss vom Auftraggeber durchgeführt werden.


Welche Fristen sind für die Einschreibung zu beachten?

Antwort
: Innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Mandats ist die Einschreibung durch den Auftraggeber vorzunehmen.


Frage: Wie werden die Beiträge berechnet?

Antwort
: Die Beiträge werden auf die Summe aller Provisionen und Vergütungen (Prämien, Spesenvergütungen, usw.) berechnet, auch wenn diese noch nicht ausbezahlt worden sind (Kompetenzprinzip).


Frage: Wie werden die Beiträge bezahlt?

Antwort
: Quartalsweise werden die vorgeschriebenen Beiträge (für Vorsorge und Fürsorge) eingezahlt. Diese gehen jeweils zur Hälfte zu Lasten des Auftraggebers und des Agenten/Vertreters (Ausnahme Kapitalgesellschaften). Der Auftraggeber ist für die Einzahlung der Enasarco-Beiträge verantwortlich.


Frage: Was ist das F.I.R.R.?

Antwort
: Zusätzlich verwaltet das Enasarco das F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto), einen Fonds, der bei Auflösung des Vertragsverhältnisses eine Abfertigung an den Vertreter auszahlt.


Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge berechnet?

Antwort
: Die Beiträge werden auf die Gesamtsumme der Provisionen eines Jahres berechnet. Es kommen degressiv gestaffelte Beitragssätze von 4 %, 2 % und 1 % zur Anwendung. Die Beiträge gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.


Frage: Wie werden die F.I.R.R.-Beiträge bezahlt?

Antwort
: Die Einzahlung hat jährlich innerhalb März des Folgejahres zu erfolgen. Wie bei den Enasarco-Beiträgen muss auch hier die Einzahlung durch den Auftraggeber vorgenommen werden.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
02.07.2025
Korrekturdekret zur Steuerreform
Mitte Juni wurde das Korrekturdekret zur Steuerreform veröffentlicht. Darin sind unter anderem folgende ...
weiterlesen
02.07.2025
Verlängerung Zahlungstermin Steuererklärung
Wie nahezu jedes Jahr wurde auch heuer der Termin für die Steuerzahlungen aus der Steuererklärung verlängert. ...
weiterlesen
02.07.2025
Steuergutschrift Industrie 4.0
Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2025 mitgeteilt, ist 2025 für materielle Investitionen im ...
weiterlesen
02.07.2025
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung – 2. Halbjahr 2025
Die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Finanzbuchhaltung gehen aus der folgenden ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen