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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Prämienberechnung Unfallamt

26.02.2024
Frage: Wozu gibt es das Unfallamt (INAIL)?
Antwort
: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter, Familienmitglieder, Handwerker usw. beim Unfallamt INAIL zu versichern. Damit ist gewährleistet, dass die Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles bzw. einer Berufskrankheit durch das Institut entlohnt bzw. entschädigt werden. Siehe Unfallamt INAIL.

Frage: Wie werden die Beiträge an das INAIL einbezahlt?
Antwort
: Die Zahlung der Versicherungsprämien an das Unfallamt erfolgt nicht monatlich, so wie es z.B. bei den Beiträgen an das Sozialversicherungsinstitut NISF der Fall ist, sondern jährlich.
Aus diesem Grund bedarf es einer jährlichen Berechnung, mittels welcher die geschuldete Prämie ermittelt wird.

Diese sogenannte „Prämienberechnung Unfallamt“ (ital.: Autoliquidazione INAIL) muss jährlich im Februar abgefasst werden, wobei die ermittelte Prämienzahlung jeweils mit 16. Februar des entsprechenden Jahres fällig ist. Zusätzlich muss die Berechnung elektronisch an das Unfallamt übermittelt werden.

Frage: Wie erfolgt die Berechnung der zu zahlenden Versicherungsprämie?
Antwort
: Die Berechnung der Prämie erfolgt in zwei Schritten:

1. Prämie auf die Lohnsummen des Vorjahres:
  • Die Lohnsummen des Vorjahres der einzelnen Tarifstellen müssen ermittelt und mit dem für diese Tarifstelle vorgesehenen Satz multipliziert werden.
  • Eventuelle Begünstigungen (z.B. für Mitarbeiter welche als Ersatz Mutterschaft eingestellt wurden) können abgezogen werden
  • Abzug der im Vorjahr geleisteten Vorauszahlung
2. Vorauszahlung für das Folgejahr:
  • Für das Folgejahr wird nochmals derselbe Betrag wie für das laufende Jahr einbezahlt/vorausbezahlt, es sei denn, eine Tätigkeit wird abgemeldet.

Beispiel (vereinfacht):
Lohnsumme des laufenden Jahres: 100.000 €
versichert in der Tarifstelle für Bürotätigkeit mit 4 Promille

Berechnung laufendes Jahr

Berechnung Folgejahr

Lohngrundlage 100.000 €

Versicherungspflicht 4 Promille

  1. berechnete Prämie: 400 €
  2. Abzug Begünstigung: 0 €
  3. Abzug Vorauszahlung Vorjahr: 380 € (4 Promille auf 95.000 €)

geschuldete Prämie: 20 €

Lohngrundlage 100.000 €

Versicherungspflicht 4 Promille

  1. berechnete Prämie: 400 €

 

 

geschuldete Prämie: 400 €

zu zahlender Betrag mit F24 vom 16.Februar: 420 €


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