Überschreitung Lieferschwelle
nach Italien & EU

Wir begleiten Sie bei der nötigen USt.-Registrierung in Italien und den laufenden Meldungen bei Überschreitung der Lieferschwelle in Italien & der Lieferschwellen in die EU


Bis 01.07.2021 legte die Versandhandelsschwelle fest, ab welchem Umsatz ein Lieferant die Umsatzsteuer des Ziellandes bezahlen und sich dort steuerlich registrieren lassen musste. Das jeweilige EU-Land entschied dabei, ab wann es ausländische Unternehmen der lokalen Besteuerung unterlagen, so bestimmte z. B. Italien, dass sich ein deutsches oder österreichisches Unternehmen aufgrund der Überschreitung der Versandschwelle von 35.000 € in Italien registrieren musste.

Mit 01.07.2021 trat eine neue EU-Regelung in Kraft, die allgemein als OSS (One Stop Shop) bezeichnet wird. Grundlegendste Neuerung dabei ist die EU-weite Reduzierung der Lieferschwelle auf 10.000 €. Ab Überschreitung dieser Schwelle ist eine Registrierung in jedem Land, in welches Verkauf wird, nötig - oder man bedient sich eben des One Stop Shop (OSS). Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen der OSS nicht anwendbar ist (z. B. bei Verwendung von Lagern in den entsprechenden Ländern oder bei Anwendung von Fulfillment-Lösungen wie FBA von Amazon). Details hierzu finden Sie unter unserer Themen-Seite direkten MwSt.-Registrierung in Italien


Allgemeine Informationen:
Nachdem die Durchführung eine MwSt.-Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Versandhandelsunternehmen die Lieferschwelle und die Verwendung von Lagern stets im Blick behalten.

Die Versandhandelsregelung oder Versandhausregelung ist Teil der umsatzsteuerlichen Ortsbestimmung und bewirkt im Grundsatz, dass die Umsatzsteuer bei Versendungen an Privatpersonen innerhalb der EU im Land des Empfängers zu besteuern sind.

Der Begriff „Versandhandelsregelung“ ist missverständlich, weil die Regelung für Unternehmer aller Branchen anwendbar ist. Die Lieferschwelle betrug in den meisten EU Ländern 35.000 €, Maximalbetrag war 100.000 €. Untenstehend der Vollständigkeit halber eine Liste mit allen Lieferschwellen, die bis 01.07.2021 gültig waren:

EU-Mitgliedstaat Lieferschwelle in Euro Lieferschwelle in heimischer Währung   EU- Mitgliedstaat Lieferschwelle in Euro Lieferschwelle in heimischer Währung
 Belgien 35.000     Luxemburg 100.000   
 Bulgarien 35.791  70.000 BGN   Malta 35.000   
 Dänemark 37.595  280.000 DKK   Niederlande 100.000   
 Deutschland 100.000     Österreich 35.000   
 Estland 35.000     Polen 37.859  160.000 PLN 
 Finnland 35.000     Portugal 35.000   
 Frankreich 35.000     Rumänien 26.700  118.000 RON 
 Griechenland 35.000     Schweden 34.366  320.000 SEK 
 Großbritannien 97.656  70.000 GBP   Slowakei 35.000   
 Irland 35.000     Slowenien 35.000   
 Italien 35.000     Spanien 35.000   
 Kroatien 36.291  270.000 HRK   Tschechien 44.873  1.140.000 CZK 
 Lettland 35.000     Ungarn 35.000   
 Litauen 35.000  125.000 LTL   Zypern 35.000   


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Manuel Leitner
Kanzleimanagement
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EINIGE REFERENZEN FÜR DIE MWST.-/UST.-REGISTRIERUNG IN ITALIEN
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