Ob eine Betriebsstätte in Italien vorliegt, kann anhand einiger Kriterien klar definiert werden (siehe Punkt Voraussetzungen weiter unten). Die Pflichten einer Betriebsstätte können in jedem Fall auch durch die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft in Italien abgewickelt werden. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch. Tel.:
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