Auch in diesem Jahr muss innerhalb
16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt und die Jahreserklärung elektronisch an das Unfallamt versendet werden.
Ratenzahlung
Auch in diesem Jahr ist die Zahlung der Prämie in 4 Raten möglich.
Prämienreduzierung Handwerk
Auch für das Jahr 2026 kann bei der heurigen Erklärung wieder um die Begünstigung im Handwerk (5,07 %) angesucht werden, welche auf Grundlage der Entlohnungen des Jahres 2025 berechnet wird. Folgende Bedingungen müssen zutreffen:
- Alle Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein. Dies muss beim Zuständigen für die Arbeitssicherheit vorab abgeklärt bzw. bestätigt werden.
- In den Jahren 2023/2024 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein. Dies kann durch uns direkt geprüft werden.