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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Steuerfreibeträge

20.04.2026
Frage: Was sind Steuerfreibeträge und wofür können sie beansprucht werden?
Antwort:
Der Steuerfreibetrag vermindert die berechnete Steuerschuld (Bruttosteuer), wodurch ein höherer Nettolohn entsteht (siehe Berechnungsbeispiel unten). Folgende Steuerfreibeträge können beansprucht werden für:
  • abhängige Arbeit: stehen jedem Arbeitnehmer zu.
  • zu Lasten lebende Kinder zwischen 21 und 24 Jahren: mit einem Gesamteinkommen bis zu 4.000 € jährlich. Der Freibetrag kann je zur Hälfte auf beide Eltern aufgeteilt oder alternativ vom Elternteil mit dem höheren Einkommen zu 100% in Anspruch genommen werden.
    Achtung: Die Freibeträge für Kinder unter 21 Jahren wurden durch das einheitliche Familiengeld (assegno unico universale) ersetzt und werden somit nicht mehr über den Lohnstreifen ausbezahlt.
  • zu Lasten lebende Ehepartner oder andere Familienmitglieder: Ehepartner und andere Familienmitglieder gelten bei einem Gesamteinkommen bis zu 2.840 € als zu Lasten. Diese Freibeträge werden weiterhin über den Lohnstreifen ausbezahlt, da auch diese nicht durch das einheitliche Familiengeld abgedeckt sind.
ACHTUNG: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen können die Steuerfreibeträge nur einmal in Anspruch genommen werden.

Frage: Wie hoch sind die Steuerfreibeträge und wann stehen Steuerfreibeträge zu?
Antwort:
Die Steuerfreibeträge sind degressiv gestaffelt. Dies bedeutet: je höher das Einkommen, umso geringer die Freibeträge. Diese stehen für jene Kalendertage (maximal 365 Tage pro Jahr) zu, für welche eine steuerpflichtige Entlohnung vergütet wird. Diese Tage beinhalten somit auch alle Feiertage, wöchentliche Ruhetage und andere Nicht-Arbeitstage (z.B. Urlaub, Mutterschaft, usw.).

Frage: Wie können die Steuerfreibeträge beantragt werden und wie werden sie ausbezahlt?
Antwort: 
Um die Steuerfreibeträge zu beantragen, muss im Zuge der Anmeldung das zusammen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigte Formular durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Im Falle einer Änderung muss das Formular neu ausgefüllt und vorgelegt werden.

Frage: Wo sind die Freibeträge im Lohnstreifen zu finden?
Antwort:
Die Freibeträge findet man im unteren Teil des Lohnstreifens, in der Sektion „Monat":
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