loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Essensgutscheine

20.04.2026
Um Mitarbeitern, die sich nicht im Außendienst befinden, das Essen zu vergüten, gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • Betriebsmensa (oder auch eine von Dritten geführte Mensa),
  • Essensgutscheine oder
  • entsprechende Ersatzzahlung.

Für Mitarbeiter im Außendienst hingegen werden die Regeln für Außendienst


Voraussetzung für die Vergütung von Essen ist allerdings, wie bei allen anderen steuerfreien Zuwendungen und Geschenken auch, dass die Vergütung für ALLE Mitarbeiter oder zumindest für eine homogene Gruppe (z.B. alle Arbeitnehmer in der Produktion oder alle Arbeitnehmer mit Wohnsitz weiter als 20 km vom Arbeitssitz, oder alle Arbeitnehmer mit einem gewissen Dienstalter usw.) gewährleistet wird.


Steuerliche Behandlung

  • Betriebsmensa bzw. Verpflegung durch den Arbeitgeber: Zählt weder zur Beitragsgrundlage noch zur Steuergrundlage
  • Essensgutscheine:
                - In Papierform: Ab 2020 bis zu 4,00 € pro Tag von Steuern und Beiträge befreit
                - In elektronischer Form: Bis zu 8,00 € pro Tag von Steuern und Beiträge befreit
  • Ersatzzahlungen für Mensa: sind nur dann beitrags- und steuerbefreit, wenn sie an Mitarbeiter ausgezahlt werden, welche bei Baustellen oder Montagen oder ähnlichem beschäftigt sind, bzw. bei Arbeitsstätten, welche in Zonen liegen, wo es keine Gaststättenbetriebe gibt. In allen anderen Fällen gilt die Beitragsbefreiung bis zu 5,29 Euro nicht. Um in solchen Fällen von der Befreiung zu profitieren muss man auf Essensgutscheine zurückgreifen.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
28.05.2026
Gutachten Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld im italienischen Steuerrecht
FUNKTIONSWEISE Wikipedia: „…der Leistende muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten und der ...
weiterlesen
12.05.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge Klarstellung in Bezug auf die Einkommensgrenze
Aufgrund einer aktuellen Klarstellung muss bei der Prüfung, ob die Einkommensgrenze (*) für die ...
weiterlesen
12.05.2026
Begünstigung „unter 35“ – Erneute Änderung
Die Rechtslage zur Begünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren ist mittlerweile durch die zahlreichen ...
weiterlesen
12.05.2026
Resturlaub 2024
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen