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Häufig gestellte Fragen zum Thema: einheitliches Familiengeld

26.02.2024
Italien hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Unterstützungen für Familien neu zu regeln und zu vereinheitlichen. Daher wird ab März 2022 ein einheitliches Kindergeld (assegno unico e universale) eingeführt, welches folgende bisherige Unterstützungen vereint/ersetzt:
  • die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder unter 21 Jahren,
  • das bisherige Familiengeld des NISF (ANF),
  • den zusätzlichen Steuerfreibetrag von 1.200 jährlich für Familien mit mehr als 3 Kindern (detrazione famiglie numerose)
  • sonstige Unterstützungen wie z.B. den „bonus bebè“.
WICHTIG: Die Auszahlung erfolgt direkt durch das INPS und nicht mehr über den Lohnstreifen.


Anbei die wichtigsten Informationen zum neuen Familiengeld AUU:

Voraussetzungen

Antragsteller

Der Antragsteller muss:

  • italienischer bzw. EU-Staatsbürger sein (bzw. Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung)
  • im Moment der Antragstellung und für die Dauer der Auszahlung in Italien ansässig sein oder alternativ mindestens 2 Jahre in Italien ansässig sein bzw. gewesen sein oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder befristeten AV für mind. 6 Monate vorweisen können
  • in Italien steuerpflichtig sein

Für wen erhält man

das Familiengeld

  • für zu Lasten lebende minderjährige Kinder
  • für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie eine Schule/Universität besuchen, ein Praktikum absolvieren und ein jährliches Einkommen < 8.000 € erzielen, als arbeitssuchend gemeldet sind oder Zivildienst leisten
  • für zu Lasten lebende Kinder mit Behinderung (unabhängig vom Alter)

Höhe des Betrages

Das Kindergeld ist gestaffelt (degressiv, je nach Höhe des Familieneinkommens lt.

Vordruck ISEE):

  • max. 175 € pro Kind pro Monat (wenn ISEE <= 15.000 €), das Minimum sind 50 € (wenn ISEE >= 40.000 €)
  • für volljährige Kinder wird der Betrag reduziert

     

    Trifft eine bzw. mehrere der folgenden Sondersituationen zu, wird das Kindergeld erhöht:

  • max. 85 € (Minimum 15 €) ab dem dritten Kind
  • 100 €, wenn mind. 4 Kinder
  • Kinder mit Behinderung (Betrag lt. Schwere der Behinderung)
  • 20 € pro Kind, wenn die Mutter jünger als 21 ist
  • max. 30 € pro Kind, wenn beide Eltern unselbstständig beschäftigt sind (mit ISEE Einkommen <= 15.000 € bekommt man die 30 €, dann wird er immer geringer, ab 40.000 € ISEE bekommt man nichts mehr)

 

Wichtiger Hinweis: Hat man keine ISEE-Erklärung abgefasst, werden automatisch die

Minimal-Beiträge zugewiesen (sowie für jene mit einem ISEE-Einkommen von über 40.000 €).

Einreichung des

Antrages

  • der Antrag muss jährlich an das INPS eingereicht werden

Auszahlung des

Betrages

  • Das Kindergeld wird monatlich direkt vom INPS auf das Bankkonto des Antragstellers ausgezahlt oder 50/50 auf die Bankkonten der beiden Elternteile aufgeteilt

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