loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: einheitliches Familiengeld

26.02.2024
Italien hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Unterstützungen für Familien neu zu regeln und zu vereinheitlichen. Daher wird ab März 2022 ein einheitliches Kindergeld (assegno unico e universale) eingeführt, welches folgende bisherige Unterstützungen vereint/ersetzt:
  • die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder unter 21 Jahren,
  • das bisherige Familiengeld des NISF (ANF),
  • den zusätzlichen Steuerfreibetrag von 1.200 jährlich für Familien mit mehr als 3 Kindern (detrazione famiglie numerose)
  • sonstige Unterstützungen wie z.B. den „bonus bebè“.
WICHTIG: Die Auszahlung erfolgt direkt durch das INPS und nicht mehr über den Lohnstreifen.


Anbei die wichtigsten Informationen zum neuen Familiengeld AUU:

Voraussetzungen

Antragsteller

Der Antragsteller muss:

  • italienischer bzw. EU-Staatsbürger sein (bzw. Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung)
  • im Moment der Antragstellung und für die Dauer der Auszahlung in Italien ansässig sein oder alternativ mindestens 2 Jahre in Italien ansässig sein bzw. gewesen sein oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder befristeten AV für mind. 6 Monate vorweisen können
  • in Italien steuerpflichtig sein

Für wen erhält man

das Familiengeld

  • für zu Lasten lebende minderjährige Kinder
  • für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie eine Schule/Universität besuchen, ein Praktikum absolvieren und ein jährliches Einkommen < 8.000 € erzielen, als arbeitssuchend gemeldet sind oder Zivildienst leisten
  • für zu Lasten lebende Kinder mit Behinderung (unabhängig vom Alter)

Höhe des Betrages

Das Kindergeld ist gestaffelt (degressiv, je nach Höhe des Familieneinkommens lt.

Vordruck ISEE):

  • max. 175 € pro Kind pro Monat (wenn ISEE <= 15.000 €), das Minimum sind 50 € (wenn ISEE >= 40.000 €)
  • für volljährige Kinder wird der Betrag reduziert

     

    Trifft eine bzw. mehrere der folgenden Sondersituationen zu, wird das Kindergeld erhöht:

  • max. 85 € (Minimum 15 €) ab dem dritten Kind
  • 100 €, wenn mind. 4 Kinder
  • Kinder mit Behinderung (Betrag lt. Schwere der Behinderung)
  • 20 € pro Kind, wenn die Mutter jünger als 21 ist
  • max. 30 € pro Kind, wenn beide Eltern unselbstständig beschäftigt sind (mit ISEE Einkommen <= 15.000 € bekommt man die 30 €, dann wird er immer geringer, ab 40.000 € ISEE bekommt man nichts mehr)

 

Wichtiger Hinweis: Hat man keine ISEE-Erklärung abgefasst, werden automatisch die

Minimal-Beiträge zugewiesen (sowie für jene mit einem ISEE-Einkommen von über 40.000 €).

Einreichung des

Antrages

  • der Antrag muss jährlich an das INPS eingereicht werden

Auszahlung des

Betrages

  • Das Kindergeld wird monatlich direkt vom INPS auf das Bankkonto des Antragstellers ausgezahlt oder 50/50 auf die Bankkonten der beiden Elternteile aufgeteilt

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
11.07.2025
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2025 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen