loader

Einheitslohnbuch (ital.: libro unico del lavoro)

15.10.2025

Das Einheitslohnbuch wurde 2009 eingeführt und ersetzt das bis dahin verpflichtende Matrikelbuch. Dementsprechend sind im Einheitslohnbuch sowohl alle Arbeitnehmer anzuführen als auch unabhängige Mitarbeiter wie z.B. mitarbeitende Verwalter mit Auszahlung einer Entschädigung.

Das Dokument besteht aus zwei Teilen:

  1. dem Lohnstreifen
  2. dem Kalender, welcher der Anwesenheitsliste entspricht.

Das Einheitslohnbuch kann nur mehr elektronisch ausgestellt werden und muss mit einer Nummerierung bzw. Vidimierung des Unfallamtes versehen werden. Benötigt wird das Einheitslohnbuch vor allem als Dokumentation/Beweis über die beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber den Behörden. Wie sämtliche Lohn- und Steuerunterlagen, muss auch das Einheitslohnbuch im Sitz des Unternehmens aufbewahrt werden. Alternativ kann durch ein Schreiben an das Amt für sozialen Arbeitsschutz unsere Kanzlei als Aufbewahrungsort definiert werden. Diese Vollmacht fassen wir für Sie bereits im Zuge der Unternehmensgründung ab.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
10.03.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge - Klarstellung
Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die ...
weiterlesen
10.03.2026
Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung
Mit dem „Decreto Milleproroghe“ wurde die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern ...
weiterlesen
10.03.2026
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
10.03.2026
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Metallhandwerk Kategorie 1 2 2b 3 4 5 6 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen