loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kranken- und Sozialversicherung Italien

20.04.2026
Anders als z.B. in Deutschland, wird in Italien ein in der Privatwirtschaft versicherter Arbeitnehmer verpflichtend in das staatliche Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge) eingeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge (ca. 10 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitnehmers und 30 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitgebers) werden über den Lohnstreifen berechnet, beim Nettolohn in Abzug gebracht und monatlich an das Fürsorgeinstitut einbezahlt.

In Italien ist das Sozialfürsorgeinstitut NISF somit das einzige gesetzliche Institut für Arbeitnehmer. Es gibt nicht, wie z.B. in Deutschland, verschiedene Institutionen, aus welchen frei gewählt werden kann. Was es allerdings auch in Italien gibt, sind private Krankenversicherungen. Die Einzahlung in diese kann nicht alternativ zur Einzahlung an das NISF erfolgen, sondern nur zusätzlich.


Zu den staatlich finanzierten Leistungen zählt unter anderem:
  • - die Krankenversicherung,
  • - die Pensionsversicherung,
  • - die Arbeitslosenversicherung
  • - die Rentenversicherung,
  • - der Lohnausgleich (Kurzarbeit),
  • - die Mutterschaft, usw.

Arbeitsunfälle hingegen sind durch ein eigenes Institut, dem sogenannten INAIL, versichert und finanziell abgedeckt.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
14.04.2026
Eigenerklärung Fringe Benefit - Erinnerung
Auch für das Jahr 2026 gelten weiterhin die steuerfreien Grenzen für das Fringe Benefit von 1.000 € (bzw. ...
weiterlesen
14.04.2026
Transparenzgesetz - erste Infos
Aufgrund europäischer Vorgaben ist auch Italien verpflichtet, die EU-Richtlinie 2023/970 zur ...
weiterlesen
14.04.2026
Bau – Lohnaufschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen
Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen ...
weiterlesen
14.04.2026
Lohnerhöhungen
Ab April ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Lebensmittelhandwerk Kategorie 3A 3 4 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen