loader

183-Tage Regelung

15.10.2025

Die 183-Tage-Regelung kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird. Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dem Tätigkeitsstaat zu. Hiervon wird abgewichen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Steuer- bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat aufhält.

Überschreitet ein Arbeitnehmer die 183 Tage und wird somit in Italien steuerpflichtig, muss dieser zuallererst eine italienische Steuernummer beantragen. Erst durch diese Steuernummer ist es ihm möglich, die Steuern in Italien zu berechnen und einzuzahlen.

Die Berechnung und Einzahlung der Steuern kann durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen, indem er eine italienische Steuererklärung abfassen lässt, bzw. durch seinen Arbeitgeber, welcher sich in Italien steuerlich registrieren und somit als Steuersubstitut fungieren kann.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
11.12.2025
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung 1. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 1. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
11.12.2025
Beiträge für betriebliche Investitionen - Ausschreibung 2026
Auch im Jahr 2026 fördert die Provinz Bozen über ein Wettbewerbsverfahren für Klein- und Kleinstunternehmen, ...
weiterlesen
11.12.2025
Organisatorisches am Jahresende
Am Jahresende sind aus steuerlicher Sicht immer einige Besonderheiten zu beachten. Diese betreffen unter ...
weiterlesen
24.11.2025
PEC-Mail-Pflicht für Verwalter (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Nach längerem hin und her zwischen Gesetzgeber, Handelskammer und Notariatskammer, wurde nun mittels Dekrets ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen