loader

183-Tage Regelung

30.01.2023

Die 183-Tage-Regelung kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird. Nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in der Regel dem Tätigkeitsstaat zu. Hiervon wird abgewichen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Steuer- bzw. Kalenderjahr im Tätigkeitsstaat aufhält.

Überschreitet ein Arbeitnehmer die 183 Tage und wird somit in Italien steuerpflichtig, muss dieser zuallererst eine italienische Steuernummer beantragen. Erst durch diese Steuernummer ist es ihm möglich, die Steuern in Italien zu berechnen und einzuzahlen.

Die Berechnung und Einzahlung der Steuern kann durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen, indem er eine italienische Steuererklärung abfassen lässt, bzw. durch seinen Arbeitgeber, welcher sich in Italien steuerlich registrieren und somit als Steuersubstitut fungieren kann.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
11.07.2025
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2025 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen