Die Dauer der Probezeit wird vom Kollektivvertrag vorgeschrieben und dient als Testphase für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Auf die Anwendung der Probezeit kann auch verzichtet werden.
Übersicht der wesentlichen Inhalte
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was ist die Probezeit und wozu dient sie?
Die Probezeit ist eine Klausel im Arbeitsvertrag sowie ein Element des gegenseitigen Interesses für beide Vertragsparteien:
- Für den Arbeitgeber: Er kann feststellen, ob die Fähigkeiten und die Arbeitsweise des Arbeitnehmers für die zu erbringende Leistung angemessen sind.
- Für den Arbeitnehmer: Sie ermöglicht ihm zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsleistung und das Arbeitsumfeld den Erwartungen entsprechen.
2. Wann ist eine Probezeit nichtig?
Damit eine Probezeitvereinbarung gültig ist, müssen bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
- Schriftform ist zwingend: Die Probezeit muss schriftlich vereinbart werden. Fehlt diese Schriftform, ist die Probezeit nichtig, und das Arbeitsverhältnis gilt von Anfang an als endgültig und unbefristet.
- Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer während der Probezeit keinen anderen Aufgabenbereichen zuteilen als den im Arbeitsvertrag vereinbarten. Eine Abweichung davon kann ebenfalls die Nichtigkeit der Probezeitklausel zur Folge haben.
3. Wo wird die Dauer der Probezeit festgelegt?
Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich geregelt und wird in den einzelnen Kollektivverträgen festgelegt, wobei die Dauer meist von der Einstufung/Kategorie abhängt.
Grundsätzlich gilt:
- Maximale Dauer: Gemäß dem sogenannten Transparenzdekret darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Kollektivverträge können eine kürzere Dauer festlegen.
- Spezifische Regeln für befristete Verträge (neu ab 2025):
- Für befristete Arbeitsverträge wird die Dauer der Probezeit proportional zur Vertragslaufzeit festgelegt.
- Sie beträgt einen Tag effektiver Arbeitsleistung pro 15 Kalendertage ab dem Start des Arbeitsverhältnisses.
- Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für die Dauer:
- Für Verträge bis zu sechs Monaten: mindestens 2 Tage, maximal 15 Tage.
- Für Verträge über sechs Monate bis unter zwölf Monate: maximal 30 Tage.
- Kollektivverträge können günstigere Regelungen für Arbeitnehmer festlegen, dürfen aber von diesen spezifischen Mindest- und Höchstgrenzen nicht abweichen.
4. Wann verlängert sich die Probezeit?
Die Probezeit wird bei Abwesenheiten aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft/Vaterschaftsurlaub oder auch bei Arbeitsaussetzung durch den Arbeitgeber (z. B. Lohnausgleich) um die entsprechende Dauer verlängert. Dies stellt sicher, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit zur Erprobung gegeben wird. Vorhersehbare Abwesenheiten wie Feiertage oder wöchentliche Ruhetage unterbrechen die Probezeit jedoch nicht.</strong4.>
5. Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet werden?
Ein charakteristisches Merkmal der Probezeit ist die erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis während oder am Ende der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Es besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung.