loader

Scheingesellschaften (ital. „società di comodo“)

26.02.2024
Italienische Kapitalgesellschaften (GmbHs und AGs) unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen der „Scheingesellschaften“. Als sog. „Scheingesellschaften“ – vorbehaltlich eines zutreffenden “Ausschlussgrundes” und/ oder “Nicht – Anwendbarkeitsgrundes” (z.B. erstes Geschäftsjahr, Erträge überschreitet Aktiva, durchschnittliche Anzahl der Lohnabhängigen über 10, usw. ) - gelten jene Gesellschaften, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge ausweisen, welche die von den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Mindestertragsschwellen (sog. Konventionalerträge) nicht überschreiten („Test Mindestertragsschwellen“).

Die Berechnung der Mindestertragsschwellen ergibt sich aufgrund der Durchschnittswerte der letzten 3 Jahre aus der Multiplikation folgender Komponenten des Anlagevermögens mit den nachfolgend angeführten Prozentsätzen:
  • Finanzanlagevermögen (inkl. Forderungen aus Finanzoperationen) 2%;
  • Liegenschaften (Grundstücke und Bauten): von 4% bis 6% (5% für Büroeinheiten);
  • sonstige Anlagegüter: 15%.

Sollte die Gesellschaft aufgrund der diesbezüglichen „Tests“ als Scheingesellschaft gelten, finden unter anderem folgende negative Auswirkungen Anwendung:
  • Festlegung einer Mindeststeuerbemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer IRES und für die Wertschöpfungssteuer IRAP;
  • keine Möglichkeit zur Verrechnung der Verluste (mit der Steuerbemessungsgrundlage für IRES);
  • keine Verrechnung der laufenden MwSt. Guthaben oder Möglichkeit, einen Rückerstattungsantrag zu stellen.




Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
weiterlesen
17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
weiterlesen
17.06.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
weiterlesen
17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen