loader

Shadow Payroll Italien

19.06.2020

Für Arbeitnehmer, welche vom Ausland nach Italien entsendet werden, müssen die genauen Bestimmungen in Bezug auf die Lohnsteuerpflicht und Sozialversicherungspflicht geprüft werden. In Bezug auf die Lohnsteuerpflicht ist primär das Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den betroffenen Ländern zu prüfen, in welchem festgelegt wird, ab wann die Lohnsteuer im Land der Leistungserbringung zu entrichten ist.

Laut den gängigsten Doppelbesteuerungsabkommen ist die Lohnsteuer in Italien zu entrichten, wenn: 183 Tage überschritten werden oder die Entlohnung durch einen Arbeitgeber bezahlt wird, der nicht aus dem Ausland stammt (also z.B. bei Entsendungen innerhalb einer Firmengruppe).

Um die Lohnsteuer in Italien berechnen und entrichten zu können, kann auf die „Shadow Payroll“ zurückgegriffen werden. Unter einer Shadow Payroll versteht man eine statistische Gehaltsabrechnung mit welcher lediglich die abzuführende Lohnsteuer im jeweiligen Entsendeland berechnet wird.

Bei der Lohnabrechnung im Heimatland bzw. im Zuge der Steuererklärung (Erklärung des Welteinkommens im Land in dem sich der Lebensmittelpunkt befindet), kann die in Italien bereits bezahlte Steuer angerechnet werden. Als Bestätigung für die erfolgte Lohnsteuerzahlung in Italien erhält der Arbeitnehmer den sogenannten „Vordruck CU“. Details finden Sie unter Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien.

Weiterführende Links zu den Themen:
Entsendung nach Italien
Anmeldung Arbeitnehmer in Italien

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.07.2026
Elektronische Übermittlung Einnahmen aus Elektroladestationen
Betreiber von Elektroladestationen, die Tageseinnahmen aus Ladevorgängen gegenüber Endverbrauchern haben, ...
weiterlesen
16.07.2026
Verknüpfung Registrierkassen mit elektronischen Zahlungssystemen
Seit dem 1. Jänner 2026 müssen elektronische Registrierkassen mit den verwendeten elektronischen ...
weiterlesen
16.07.2026
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
16.07.2026
Meldungen GSE für Investitionen mit Hyperabschreibung
Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2026 mitgeteilt, hat sich mit dem Jahr 2026 die Förderung ...
weiterlesen
Jetzt unverbindlich anfragen