loader

Reverse Charge

19.06.2020

Bei bestimmten mehrwertsteuerbaren Vorgängen ist das sogenannte Reverse-Charge Verfahren vorgesehen (z.B. bei Subunternehmer im Baugewerbe, verschiedenen Bauleistungen und Verkäufen im Energiesektor und innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen).

Das Verfahren kann nur angewandt werden, wenn der Käufer die Mehrwertsteuer integrieren kann und somit sind dies immer Geschäftsfälle zwischen Unternehmen. Privatpersonen dürfen keine Rechnungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren erhalten.

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Pflicht der Zahlung der Umsatzsteuer vom Lieferanten auf dem Kunden über. Dieser integriert beim Verbuchen der Rechnung die Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen ergibt sich ein Nullsummenspiel. Nur wenn der Kunde die Mehrwertsteuer im Einkauf nicht absetzen kann, so muss er diese Mehrwertsteuer auch einzahlen.

Details zu Reverse Charge in Italien

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.07.2024
Arbeiten/Entsendung im Ausland
Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter italienischer Unternehmen für einen gewissen Zeitraum entsendet werden, ...
weiterlesen
16.07.2024
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2024 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
16.07.2024
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus Beherbergungsbetriebe : ...
weiterlesen
01.07.2024
Vorzugsrecht für Anstellungen
In Bezug auf das Vorzugsrecht sind folgende zwei Bereiche zu unterscheiden: Allgemeine Regelung : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen