loader

Reverse Charge

19.06.2020

Bei bestimmten mehrwertsteuerbaren Vorgängen ist das sogenannte Reverse-Charge Verfahren vorgesehen (z.B. bei Subunternehmer im Baugewerbe, verschiedenen Bauleistungen und Verkäufen im Energiesektor und innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen).

Das Verfahren kann nur angewandt werden, wenn der Käufer die Mehrwertsteuer integrieren kann und somit sind dies immer Geschäftsfälle zwischen Unternehmen. Privatpersonen dürfen keine Rechnungen mit dem Reverse-Charge-Verfahren erhalten.

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Pflicht der Zahlung der Umsatzsteuer vom Lieferanten auf dem Kunden über. Dieser integriert beim Verbuchen der Rechnung die Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen ergibt sich ein Nullsummenspiel. Nur wenn der Kunde die Mehrwertsteuer im Einkauf nicht absetzen kann, so muss er diese Mehrwertsteuer auch einzahlen.

Details zu Reverse Charge in Italien

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.04.2024
Steuergutschrift Investitionen Industrie 4.0
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 39 vom 29.03.2024 wurde für die Nutzung der Steuergutschrift von Investitionen im ...
weiterlesen
16.04.2024
Förderung Installation Elektroladestationen
Bis 20.06.2024 besteht die Möglichkeit, um einen staatlichen Beitrag für die Installation von Ladestationen ...
weiterlesen
16.04.2024
Bau – Lohnaufschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen
Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen ...
weiterlesen
16.04.2024
PEC-Adressen - Einführung EU-weite Gültigkeit, 2-Faktor-Authentifizierung, Achtung auf technische Schwierigkeiten
Gesetzeslage Die PEC-Mail soll im Laufe des Jahres 2024 in ganz Europa Rechtsgültigkeit erlangen. Hierfür ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen