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Arbeitsplatzerhaltung

20.04.2026

Jeder Arbeitnehmer hat im Falle von langfristigen Arbeitsausfällen wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, usw. das Anrecht auf Arbeitsplatzerhaltung für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist und bei Anhaltung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entsprechende Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgehalten.

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