loader

Arbeitsplatzerhaltung

30.01.2023

Jeder Arbeitnehmer hat im Falle von langfristigen Arbeitsausfällen wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, usw. das Anrecht auf Arbeitsplatzerhaltung für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist und bei Anhaltung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entsprechende Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgehalten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
09.06.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie der Provinz Bozen gilt noch bis zum 31.12.2026. Sie richtet sich an Südtiroler Betriebe, ...
weiterlesen
09.06.2026
Lehrlinge – Zeugnisse für Lohnanpassung
Bereits seit 2016 gilt, dass die Entlohnungen für Lehrlinge im Handwerk , welche ab Juli 2016 eingestellt ...
weiterlesen
09.06.2026
14. Monatslohn
Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. Genauere ...
weiterlesen
09.06.2026
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen