loader

Arbeitsplatzerhaltung

30.01.2023

Jeder Arbeitnehmer hat im Falle von langfristigen Arbeitsausfällen wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, usw. das Anrecht auf Arbeitsplatzerhaltung für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist und bei Anhaltung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entsprechende Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgehalten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
12.08.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert. Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
12.08.2026
Gesellenprüfung Lehrlinge
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim ...
weiterlesen
Jetzt unverbindlich anfragen