loader

Arbeitsplatzerhaltung

15.10.2025

Jeder Arbeitnehmer hat im Falle von langfristigen Arbeitsausfällen wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, usw. das Anrecht auf Arbeitsplatzerhaltung für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist und bei Anhaltung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entsprechende Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgehalten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
07.11.2025
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2026 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
Hinweis: Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2026. Die Maßnahmen können ...
weiterlesen
15.10.2025
Verrechnung CU anderer Arbeitgeber vermeiden
In Italien haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Einkommensnachweis (CU) des vorherigen Arbeitgebers beim ...
weiterlesen
15.10.2025
Vereinbarung Jahresbruttolöhne und Probezeit nutzen
Bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder bei Gehaltsverhandlungen hat die Erfahrung gezeigt, dass es ...
weiterlesen
15.10.2025
Lohnerhöhungen
Ab Oktober ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Chemie, Gummi, Plastik Handwerk : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen