loader

Arbeitsplatzerhaltung

30.01.2023

Jeder Arbeitnehmer hat im Falle von langfristigen Arbeitsausfällen wie Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft, usw. das Anrecht auf Arbeitsplatzerhaltung für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf dieser Frist und bei Anhaltung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Der entsprechende Anspruch auf Erhaltung des Arbeitsplatzes ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgehalten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
05.10.2026
In eigener Sache
Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen klar und transparent zu kommunizieren und erkennbar zu machen, ...
weiterlesen
05.10.2026
Aufbewahrung Buchhaltungsunterlagen
Fiskalisch gilt für die Buchhaltungsunterlagen und -register eine Aufbewahrungspflicht bis zur Verjährung der ...
weiterlesen
05.10.2026
Bilanzbesprechung und Steuerplanung
Am Beginn des letzten Quartals des laufenden Jahres ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und eine ...
weiterlesen
05.10.2026
Verhaltensweise bei Behördenkontrollen
Im Falle einer Behördenkontrolle (Einnahmenagentur, Finanzpolizei, Unfallamt Inail, Nationales Institut für ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen