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Aktiengesellschaft in Italien (ital.: Società per azioni)

19.06.2020

Bei der Aktiengesellschaft oder auch AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Für die Gründung einer AG wird in Italien ein Grundkapital von mindestens 50.000 € benötigt. Die Besonderheit einer AG ist die Aufteilung des Grundkapitals in Aktien. Durch diese Regelung wird eine Beteiligung am Unternehmen auch schon mit kleineren Beträgen ermöglicht.

Jene Personen, welche Aktien erwerben, werden als Aktionäre bezeichnet und sind durch den Kauf einer Aktie am Unternehmen beteiligt. Die Haftung der Mitglieder ist auf das Grundkapital, also auf die Aktien beschränkt. Vor dem Kauf einer Aktie wird von potentiellen Anlegern der Buchwert einer Aktie betrachtet.

Der Buchwert gilt als Orientierungswert bei der Bewertung eines Unternehmens. Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie. Die Aufgabenverteilung innerhalb einer AG ist klar definiert.

Die Aktiengesellschaft setzt sich aus drei grundlegenden Organen zusammen: Der Vorstand/Verwaltungsrat, welcher sich in der Regel aus mehreren Vorstandsmitgliedern zusammensetzt, leitet die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung, d. h. dieser hat die Geschäftsführungsbefugnis inne. Die wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates als Kontrollorgan besteht darin, die Geschäftsführung und damit den Vorstand der AG zu überwachen. Dazu kann der Aufsichtsrat z. B. die Buchhaltung der Aktiengesellschaft einsehen und prüfen. Das beschließende Organ einer AG ist die Hauptversammlung, welche aus allen Aktionären einer AG besteht. Je nach Aktienanteil werden die Stimmrechte für Beschlüsse vergeben.

Die in Italien am häufigsten verbreitete Form der Kapitalgesellschaft ist dennoch die GmbH. Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Gründung und Führung einer GmbH in Italien.

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