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Einkommensbescheinigung CU (ital.: certificazione unica)

24.03.2026

Die Einheitsbescheinigung (Certificazione Unica – CU – ex „CUD“) ist eines der wichtigsten Dokumente im italienischen Steuer- und Arbeitsrecht. Sie fasst jährlich alle Einkommens- und Steuerdaten einer Person zusammen und bildet die zentrale Grundlage für die Einkommensteuererklärung und für die Erstellung der vorausgefüllten Steuererklärung (das sogenannte „precompilato“).

Was ist die Einheitsbescheinigung?

Die Einheitsbescheinigung ist eine standardisierte Jahresbescheinigung, die vom Steuersubstitut, also insbesondere vom Arbeitgeber oder vom Auftraggeber bei freien Mitarbeitern, ausgestellt wird.
Inhaltlich enthält die Einheitsbescheinigung sämtliche Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres sowie die darauf entfallenden Steuer- und Sozialabgaben.

Fristen, Versendung und Aushändigung

Grundsätzlich muss die Einheitsbescheinigung bis zum 16. März des Folgejahres sowohl an die Arbeitnehmer übermittelt als auch elektronisch an die Agenzia delle Entrate versendet werden.
Wir als Berater übernehmen sowohl die elektronische Übermittlung der Einheitsbescheinigungen an die Agentur der Einnahmen als auch die Bereitstellung der Dokumente über unser online-Portal gupa. Die CUs werden dabei bereits mit integrierter Unterschrift des Arbeitgebers hochgeladen, sodass sich die Unternehmen weder um die Unterzeichnung noch um die Verteilung an die Arbeitnehmer kümmern müssen.

Welche Angaben sind in der CU besonders wichtig?

Für das Verständnis der CU sind einige Felder besonders relevant. Von zentraler Bedeutung sind:
  • die Felder 1 und 2 im Bereich der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit: Sie betreffen die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit den für die Einkommensteuer relevanten Betrag; dieser ist nicht mit der Bruttoentlohnung gleichzusetzen.
  • das Feld 21: Es weist die einbehaltene Lohnsteuer (IRPEF) aus.
  • die Felder 22 bis 29: Sie betreffen die regionalen und kommunalen Zuschläge.
  • die Felder 411 bis 420: In diesen Feldern werden die Beiträge an den Pensionsfonds ausgewiesen.
  • die Felder 4 und 6 im Bereich der Beitragsdaten: Hier finden sich die Beitragsgrundlage sowie die vom Arbeitnehmer bezahlten Sozialbeiträge.
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