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UniEmens

30.09.2026

Das UniEmens ist die monatliche elektronische Meldung, die Arbeitgeber in Italien verpflichtend an das Sozialversicherungsinstitut INPS/NISF übermitteln müssen. Es ersetzt seit 2009 die früheren Systeme DM10/2 und EMENS und fasst alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten in einem einzigen standardisierten Datenfluss zusammen.

Zweck der Meldung

Mit dem UniEmens werden sämtliche Lohn-, Gehalts- und Beitragsdaten der Arbeitnehmer übermittelt. Dadurch kann das INPS/NISF die Sozialversicherungsbeiträge korrekt verbuchen und die individuellen Ansprüche – etwa auf Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenleistungen – richtig zuordnen.

Welche Angaben enthält das UniEmens?

Das Meldesystem umfasst sowohl Unternehmensdaten als auch detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Beschäftigten, insbesondere:

  • Bruttolöhne und beitragspflichtige Entgelte
  • Arbeitsstunden, Vertragsform (Vollzeit/Teilzeit), Befristung
  • Angewendeter Kollektivvertrag (CCNL)
  • Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub oder Mutterschaft
  • Berechnete Sozialversicherungsbeiträge und etwaige Vergünstigungen

Diese Informationen bilden die Grundlage für das individuelle Versicherungskonto jedes Mitarbeiters.

Frist & Übermittlung

Die UniEmens-Meldung ist monatlich und spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats über das Online-Portal des INPS/NISF zu übermitteln. Der Zugang zum Portal erfolgt mittels SPID, CIE oder CNS.

Die Meldung muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden; gleichzeitig sind die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge innerhalb der vorgesehenen Fristen zu entrichten. Die Übermittlung der UniEmens-Meldung wird in der Regel vom zuständigen Lohnbüro im Namen des Arbeitgebers durchgeführt. Unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Berichtigungsanforderungen, Beitragsnachzahlungen oder Unstimmigkeiten im Versicherungsverlauf führen.

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