loader

freiwillige Zuwendung (ital.: superminimo)

15.10.2025

Dabei handelt es sich um ein zusätzliches Lohnelement, welches vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis entrichtet wird. Somit stellt diese einen fixen Teil des monatlichen Bruttolohns dar.

Die freiwillige Zuwendung ist nicht mit kollektivverträglichen Lohnerhöhungen verrechenbar. Sollte ein Mitarbeiter eine freiwillige Zuwendung als Lohnerhöhung erhalten, steht ihm diese auch bei kollektivverträglichen Lohnerhöhungen im gesamten Ausmaß zu und darf nicht reduziert werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
12.02.2026
ASPI Beitrag bei Entlassung
Die Höhe des an das Sozialversicherungsinstitut NISF zu zahlenden Beitrages bei Entlassung eines ...
weiterlesen
12.02.2026
Arbeitnehmer mit Einkommen > 122.295 € - Beitragsbegrenzung richtig nutzen
Bei Mitarbeitern mit einem Jahresbruttoeinkommen über 122.295 € kann die sozialversicherungsrechtliche ...
weiterlesen
12.02.2026
Ersatzbesteuerung kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Aufschläge
Für das Jahr 2026 kann auf bestimmte Bezüge (siehe anbei) eine Ersatzbesteuerung angewandt werden. Die ...
weiterlesen
05.02.2026
Lohnerhöhungen, ACI, Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt
Lohnerhöhungen Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Friseur und ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen