loader

Buchhaltungsregister (ital.: libri contabili)

09.06.2020

Folgende Buchhaltungsregister müssen laut gesetzlichen Bestimmungen geführt werden:

  • Mehrwertsteuerregister (beinhaltet das Ein- und Ausgangsrechnungsregister sowie das Register der Tageseinnahmen)

  • Abschreiberegister (beinhaltet die abschreibbaren Anlagegüter. Ersichtlich ist jeweils der Anschaffungswert, Abschreibe-Satz, Abschreibung und der Restwert)

  • Journal (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Journal enthält alle Geschäftsvorfälle chronologisch sortiert mit laufender Nummer, Datum, Betrag und Verweis auf den Kunden bzw. Lieferanten)

  • Inventarbuch (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Inventarbuch beinhaltet die Lagerbestände)

Diese Register sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu drucken und aufzubewahren.




Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
12.05.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge Klarstellung in Bezug auf die Einkommensgrenze
Aufgrund einer aktuellen Klarstellung muss bei der Prüfung, ob die Einkommensgrenze (*) für die ...
weiterlesen
12.05.2026
Begünstigung „unter 35“ – Erneute Änderung
Die Rechtslage zur Begünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren ist mittlerweile durch die zahlreichen ...
weiterlesen
12.05.2026
Resturlaub 2024
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
12.05.2026
Lohnerhöhungen
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus (Beherbergungsbetriebe) ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen