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Buchhaltungsregister (ital.: libri contabili)

09.06.2020

Folgende Buchhaltungsregister müssen laut gesetzlichen Bestimmungen geführt werden:

  • Mehrwertsteuerregister (beinhaltet das Ein- und Ausgangsrechnungsregister sowie das Register der Tageseinnahmen)

  • Abschreiberegister (beinhaltet die abschreibbaren Anlagegüter. Ersichtlich ist jeweils der Anschaffungswert, Abschreibe-Satz, Abschreibung und der Restwert)

  • Journal (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Journal enthält alle Geschäftsvorfälle chronologisch sortiert mit laufender Nummer, Datum, Betrag und Verweis auf den Kunden bzw. Lieferanten)

  • Inventarbuch (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Inventarbuch beinhaltet die Lagerbestände)

Diese Register sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu drucken und aufzubewahren.




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