loader

Buchhaltungsregister (ital.: libri contabili)

09.06.2020

Folgende Buchhaltungsregister müssen laut gesetzlichen Bestimmungen geführt werden:

  • Mehrwertsteuerregister (beinhaltet das Ein- und Ausgangsrechnungsregister sowie das Register der Tageseinnahmen)

  • Abschreiberegister (beinhaltet die abschreibbaren Anlagegüter. Ersichtlich ist jeweils der Anschaffungswert, Abschreibe-Satz, Abschreibung und der Restwert)

  • Journal (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Journal enthält alle Geschäftsvorfälle chronologisch sortiert mit laufender Nummer, Datum, Betrag und Verweis auf den Kunden bzw. Lieferanten)

  • Inventarbuch (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Inventarbuch beinhaltet die Lagerbestände)

Diese Register sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu drucken und aufzubewahren.




Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.04.2024
Steuergutschrift Investitionen Industrie 4.0
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 39 vom 29.03.2024 wurde für die Nutzung der Steuergutschrift von Investitionen im ...
weiterlesen
16.04.2024
Förderung Installation Elektroladestationen
Bis 20.06.2024 besteht die Möglichkeit, um einen staatlichen Beitrag für die Installation von Ladestationen ...
weiterlesen
16.04.2024
Bau – Lohnaufschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen
Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen ...
weiterlesen
16.04.2024
PEC-Adressen - Einführung EU-weite Gültigkeit, 2-Faktor-Authentifizierung, Achtung auf technische Schwierigkeiten
Gesetzeslage Die PEC-Mail soll im Laufe des Jahres 2024 in ganz Europa Rechtsgültigkeit erlangen. Hierfür ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen