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Konkurrenzverbot (ital.: patto di non concorrenza)

20.04.2026

Das Konkurrenzverbot hat die Absicht, den Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in seinen Aktivitäten einzuschränken, die im Wettbewerb zum Ex-Arbeitgeber stehen. Es handelt sich um eine freiwillige Abmachung, die auf beidseitiger Leistungserbringung beruht: der Arbeitnehmer muss das Verbot einhalten, im Gegenzug erhält er eine Entschädigung vom Arbeitgeber.

Das vorgesehene Entgelt kann entweder monatlich (wenn Abmachung vor oder während des Arbeitsverhältnisses getroffen wird) oder am Ende des Arbeitsverhältnisses in einer einzigen Rate bezahlt werden.

Details zum Arbeitsvertrag in Italien.

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