loader

Konkurrenzverbot (ital.: patto di non concorrenza)

30.01.2023

Das Konkurrenzverbot hat die Absicht, den Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses in seinen Aktivitäten einzuschränken, die im Wettbewerb zum Ex-Arbeitgeber stehen. Es handelt sich um eine freiwillige Abmachung, die auf beidseitiger Leistungserbringung beruht: der Arbeitnehmer muss das Verbot einhalten, im Gegenzug erhält er eine Entschädigung vom Arbeitgeber.

Das vorgesehene Entgelt kann entweder monatlich (wenn Abmachung vor oder während des Arbeitsverhältnisses getroffen wird) oder am Ende des Arbeitsverhältnisses in einer einzigen Rate bezahlt werden.

Details zum Arbeitsvertrag in Italien.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
12.08.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert. Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
12.08.2026
Gesellenprüfung Lehrlinge
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim ...
weiterlesen
Jetzt unverbindlich anfragen