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Quellensteuererklärung 770

20.04.2026

Quellensteuern sind Steuern, welche vom Zahlungsleistenden einbehalten werden und dann für den Zahlungsempfänger eingezahlt werden müssen. Der Zahlungsleistende wird dadurch zum "Steuersubstitut". Bestes Beispiel ist der Arbeitgeber, welche dem Arbeitnehmer die Lohnsteuern von seinem Lohn abzieht und dann einzahlt - es gibt aber noch viele andere Quellensteuereinbehaltsverpflichtungen.

Zusätzlich ist der Zahlungsleistende auch noch verpflichtet dem Zahlungsempfänger die erfolgten ausbezahlten Beträge zu bestätigen und dem Fiskus zu melden. Dies erfolgt anhand der Quellensteuererklärung Mod. 770 dessen Namensgebung nichts mit dem Inhalt zu tun hat.

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