loader

Quellensteuererklärung 770

30.01.2023

Quellensteuern sind Steuern, welche vom Zahlungsleistenden einbehalten werden und dann für den Zahlungsempfänger eingezahlt werden müssen. Der Zahlungsleistende wird dadurch zum "Steuersubstitut". Bestes Beispiel ist der Arbeitgeber, welche dem Arbeitnehmer die Lohnsteuern von seinem Lohn abzieht und dann einzahlt - es gibt aber noch viele andere Quellensteuereinbehaltsverpflichtungen.

Zusätzlich ist der Zahlungsleistende auch noch verpflichtet dem Zahlungsempfänger die erfolgten ausbezahlten Beträge zu bestätigen und dem Fiskus zu melden. Dies erfolgt anhand der Quellensteuererklärung Mod. 770 dessen Namensgebung nichts mit dem Inhalt zu tun hat.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
08.09.2026
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2027 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
IRPEF-Neuerungen 2027 in Italien – geplante Änderungen und mögliche Auswirkungen Stand September 2026 – ...
weiterlesen
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
12.08.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert. Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen