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Employer of Record (EOR) Italien - Arbeitnehmerüberlassung

30.01.2023

Was ist ein Employer of Record - kurz EOR? 

Im Falle einer Arbeitnehmerüberlassung/Leiharbeit werden Mitarbeiter, welche bei einem eingetragenen Leiharbeitsunternehmen (Employer of Record -EOR) beschäftigt sind, an ein anderes Unternehmen überlassen/verliehen. Die Mitarbeiter bleibt beim Leiharbeitsunternehmen gemeldet und werden auch von diesem versichert und entlohnt. Der Employer of Record EOR, also das Leihunternehmen, stellt dem annehmenden Unternehmen die Kosten der Leiharbeiter in Rechnung.

In Italien ist Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung und damit verbunden die Regelung bzgl. Employer of Record streng reglementiert. Die Verleihung von Personal ist nur unter diversen Voraussetzungen und nach erteilter Genehmigungen bzw. Eintragungen in die entsprechenden italienischen Register erlaubt und wird daher nur von vereinzelten Unternehmen in Italien angeboten.

Sinnvoll ist eine Leiharbeit hauptsächlich dann, wenn kurzfristige personelle Engpässe überbrückt werden müssen. Wenn hingegen Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt werden sollen, ist von einer Leiharbeit abzuraten. Dies, da dadurch erstens die Bindung zum eigenen Unternehmen fehlt und zweitens bei Leiharbeitsunternehmen meist kein hochqualifiziertes Personal, welches den Bedürfnissen der Unternehmen entsprechen (vor allem bei Unternehmen, die erstmals auf dem italienischen Markt Fuß fassen wollen), zu finden ist.

Die Alternative zum EOR - Employer of Record in Italien ist die Registrierung als Arbeitgeber in Italien. Dabei wird das Unternehmen beim Sozialversicherungs- und Unfallinstitut gemeldet, der Mitarbeiter erhält einen italienischen Arbeitsvertrag und einen italienischen Lohnstreifen. Dieser ist dadurch ordnungsgemäß versichert.

Weitere Details zum Thema: 
- Anmeldung von Arbeitnehmern in Italien bzw. Registrierung als Arbeitgeber in Italien
- Entsendung Mitarbeiter nach Italien
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