loader

Registersteuer (ital.: Imposta di registro)

20.05.2020

Damit Verträge, Urkunden, Protokolle und Vereinbarungen ihre Rechtsgültigkeit erlangen, müssen diese beim Registeramt mit einem amtlich beglaubigten Datumsnachweis registriert werden. Dabei sind je nach Vertragsart, unterschiedlich hohe Registersteuer zu entrichten. Bei Miet- und Pachtverträgen dient der Miet- bzw. der Pachtzins als Grundlage zur Berechnung der Registersteuer und ist je nachdem ob der Vertrag der MwSt. unterliegt oder nicht unterschiedlich hoch.

Die Registersteuer muss entweder mit dem Zahlungsvordruck F23 oder dem sogenannten F24 bei der Einnahmenagentur entrichtet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
28.08.2025
Steuervergleich im Voraus
Im Zuge der Steuerreform wurde beginnend mit dem Jahr 2024 ein neues Instrument zur Ermittlung der ...
weiterlesen
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen