loader

RW-Vordruck

26.02.2024
Für in Italien steuerpflichte Personen gilt die Pflicht zur Offenlegung von Vermögen (Finanz- und Liegenschaftsvermögen) im Ausland; das Finanz- und Liegenschaftsvermögen muss im sog. Vordruck RW in der Steuererklärung (Erklärung Einkünfte PF 2021) angeführt werden. Angeführt werden müssen grundsätzlich die Anfangs- und Endbestände ausländischer Finanzprodukte, Bankkonten, Aktienfonds, Kapitalanlagen, Zusatzrentenversicherungsfonds, fondsgebundene Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Immobilien usw.

Auf das im Ausland gehaltene Finanzvermögen fällt außerdem eine sog. Vermögenssteuer (IVAFE) für Finanzprodukte an. Die IVAFE beträgt 0,2% und wird auf den Marktwert der Anlage berechnet. Für Bankkonten ist hingegen eine Fixgebühr von 34,20 Euro zu entrichten. Für das Liegenschaftsvermögen beträgt die Vermögenssteuer hingegen 0,76%.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.09.2025
Gesellenprüfung Lehrlinge
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim ...
weiterlesen
16.09.2025
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert . Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
16.09.2025
Krankenschein – Rückdatierung nicht mehr möglich
Ein Krankenschein darf nur im Falle eines Hausbesuches einen Tag rückwirkend ausgestellt werden. Handelt es ...
weiterlesen
16.09.2025
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen