loader

Strafregisterauszug Minderjährige

30.01.2023

Seit April 2014 müssen alle Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeitstätigkeit in direktem und regelmäßigem Kontakt mit Minderjährigen stehen, einen aktuellen Strafregisterauszug beim Arbeitgeber hinterlegen.

Bei Arbeitsbeginn muss der Strafregisterauszug zumindest angefordert sein. In der Zwischenzeit kann eine Ersatzerklärung (dichiarazione sostitu-tiva dell'atto di notorietà) ausgefüllt werden, die im Falle einer Kontrolle Gültigkeit hat. Wird ein Arbeitnehmer abgemeldet und wieder neu angemeldet, muss der Auszug wieder angefordert und vorgelegt werden.

Allgemeines zum Strafregisterauszug:

  • Der Auszug hat eine Gültigkeit von 6 Monaten
  • Die Auszüge müssen direkt in Bozen beim Strafgericht beantragt werden.

Für wen muss ein Strafregisterauszug beantragt werden:

  • Arbeitnehmer, Gelegenheitsarbeiter, Projektarbeiter
  • Arbeitnehmer die in direktem und regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen stehen, z. B. Kinderanimateure, Babysitter, Miniclub-Mitarbeiter, Lehrer, Schulbusfahrer, Schulmensamitarbeiter usw. - deren Haupttätigkeit also mit Minderjährigen zusammenhängt
  • Vereine, sobald sie als Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigen
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
03.10.2024
In eigener Sache
Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen klar und transparent zu kommunizieren und erkennbar zu machen, ...
weiterlesen
03.10.2024
Bilanzbesprechung und Steuerplanung
Am Beginn des letzten Quartals des laufenden Jahres ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und eine ...
weiterlesen
12.09.2024
Steuervergleich im Voraus
Im Zuge der Steuerreform wurde beginnend mit dem Jahr 2024 ein neues Instrument zur Ermittlung der ...
weiterlesen
12.09.2024
Begünstigungen „unter 35“ noch nicht anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen