loader

Strafregisterauszug Minderjährige

30.01.2023

Seit April 2014 müssen alle Arbeitnehmer, die durch ihre Arbeitstätigkeit in direktem und regelmäßigem Kontakt mit Minderjährigen stehen, einen aktuellen Strafregisterauszug beim Arbeitgeber hinterlegen.

Bei Arbeitsbeginn muss der Strafregisterauszug zumindest angefordert sein. In der Zwischenzeit kann eine Ersatzerklärung (dichiarazione sostitu-tiva dell'atto di notorietà) ausgefüllt werden, die im Falle einer Kontrolle Gültigkeit hat. Wird ein Arbeitnehmer abgemeldet und wieder neu angemeldet, muss der Auszug wieder angefordert und vorgelegt werden.

Allgemeines zum Strafregisterauszug:

  • Der Auszug hat eine Gültigkeit von 6 Monaten
  • Die Auszüge müssen direkt in Bozen beim Strafgericht beantragt werden.

Für wen muss ein Strafregisterauszug beantragt werden:

  • Arbeitnehmer, Gelegenheitsarbeiter, Projektarbeiter
  • Arbeitnehmer die in direktem und regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen stehen, z. B. Kinderanimateure, Babysitter, Miniclub-Mitarbeiter, Lehrer, Schulbusfahrer, Schulmensamitarbeiter usw. - deren Haupttätigkeit also mit Minderjährigen zusammenhängt
  • Vereine, sobald sie als Arbeitgeber Mitarbeiter beschäftigen
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.07.2024
Arbeiten/Entsendung im Ausland
Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter italienischer Unternehmen für einen gewissen Zeitraum entsendet werden, ...
weiterlesen
16.07.2024
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2024 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
16.07.2024
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus Beherbergungsbetriebe : ...
weiterlesen
01.07.2024
Vorzugsrecht für Anstellungen
In Bezug auf das Vorzugsrecht sind folgende zwei Bereiche zu unterscheiden: Allgemeine Regelung : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen