loader

Lohnveredelung

26.02.2024
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.05.2025
Besteuerung Trinkgelder
Da der Fiskus die Schwarzgeldzahlung von Trinkgeldern unterbinden will, müssen ab 2023, für Beschäftigte im ...
weiterlesen
16.05.2025
Fringe Benefit für Privatnutzung Firmenfahrzeug - Übergangsregelung
Ab 2025 hat sich in Bezug auf die Berechnung der Steuergrundlage für die Privatnutzung der 2025 zugelassenen ...
weiterlesen
16.05.2025
Lohnerhöhungen
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Freiberufe : Zweite Rate der Zahlung ...
weiterlesen
16.05.2025
Resturlaub 2023
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen