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Lohnveredelung

20.04.2026
Unter Lohnveredelung versteht man die Weiterverarbeitung von Waren, wobei das Eigentum der Ware beim Auftraggeber bleibt. Somit wird die Ware in den Betrieb des Veredelers (Auftragnehmer) verbracht, dort von ihm bearbeitet und dann wieder an den Auftraggeber zurückgesendet. Da bei der Lohnveredelung die Ware in der Verfügungsmacht des Auftraggebers bleibt, ist nur die Leistung der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.

Sollten die Waren nach der Weiterverarbeitung nicht ins Ursprungsland zurückgesendet werden, sondern in ein anderes Land, so muss sich das Unternehmen zu MwSt.-Zwecken registrieren lassen.

Sollte die Ware von außerhalb der EU kommen, ist die Meldung H4 zur Bearbeitung von Waren abzufassen.


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