Frage: Um was handelt es sich bei einer Intrastat-Meldung?
Antwort: Intrastat-Meldungen sind periodische Meldungen, die von MwSt.-Subjekten abgegeben werden müssen, die
innergemeinschaftliche Transaktionen innerhalb der EU durchführen. Sie dienen der Überwachung und Erfassung von Waren- und Dienstleistungsbewegungen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, um eine korrekte Anwendung der MwSt. und anderer steuerlicher Vorschriften zu gewährleisten.
Frage: Welche Arten von Intrastat-Meldungen gibt es?
Antwort: Es gibt die Meldungen
Intra-1 für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen und die Meldungen
Intra-2 für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen. Je nach zugrunde liegendem Geschäftsvorfall unterscheidet man die Meldungen nochmals in:
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Intra-1
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Innergemeinschaftliche Verkäufe von Gütern
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Intra-1 bis
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Innergemeinschaftliche Erbringung von Dienstleistungen ausgenommen jene gemäß Art. 7-quater (u.a. betreffend Immobilien, Personentransporte und Gastronomieleistungen) und jene gemäß Art. 7-quinquies MwSt.-Gesetz (u.a. Erbringung von kulturellen, künstlerischen und sportlichen Dienstleistungen und die Eintritte zu diesen Veranstaltungen)
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Intra-1 quater
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Berichtigung von Meldungen für den Verkauf von Gütern
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Intra-1 ter
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Berichtigungen von Meldungen für die Erbringung von Dienstleistungen
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Intra-1 quinquies
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Warenbewegungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern
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Intra-1 sexies
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Intra-2
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Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern
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Intra-2 bis
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Innergemeinschaftliche Erwerbe von allgemeinen Dienstleistungen gemäß Art. 7-ter MwSt.-Gesetz
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Intra-2 quater
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Berichtigungen von Meldungen für den Einkauf von Gütern
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Intra-2 ter
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Berichtigungen von Meldungen für den Erwerb von Dienstleistungen
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Intra-2 quinquies
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Frage: Welche Fristen sind bei der Abgabe der Meldungen zu beachten?
Antwort: Für die Abgabe der Intrastat-Meldungen gelten
folgende Fristen:
- der 25. des auf den Bezugsmonat folgende Tag bei monatlichen Meldungen,
- der 25. des auf das Bezugsquartal folgende Tag bei vierteljährlichen Meldungen.
Sind in einem Monat bzw. Quartal
keine innergemeinschaftlichen Ein- oder Verkäufe vorgenommen worden, ist auch
keine Meldung abzugeben.
Frage: Von was hängt es ab, ob eine Meldung monatlich oder vierteljährlich abzugeben ist oder eventuell sogar keine Verpflichtung zur Abgabe einer Meldung vorliegt?
Antwort: Ausschlaggebend dafür ist der
Betrag der jeweiligen Geschäfte in den vier vorangegangenen Quartalen. Die jeweiligen Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Geschäftsvorfall
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Meldung
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Betrag in zumindest einem der vorangegangenen vier Quartale
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Abgabe der Meldung
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Verkauf von Gütern
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Intra-1 bis
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≤ 50.000 €
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quartalsweise
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> 50.000 €
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monatlich
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Erbringung von Dienstleistungen
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Intra-1 quater
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≤ 50.000 €
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quartalsweise
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> 50.000 €
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monatlich
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Erwerb von Gütern
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Intra-2 bis
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< 2.000.000 €
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befreit
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≥ 2.000.000 €
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monatlich
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Erwerb von Dienstleistungen
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Intra-2 quater
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< 100.000 €
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befreit
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≥ 100.000 €
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monatlich
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Frage: Welche Bedeutung hat das MIAS?
Antwort: Die Abkürzung MIAS steht für
Mehrwertsteuer-
Informations-
Austausch-
System. Der Eintrag in das MIAS-Verzeichnis (engl. VIES) ist
Voraussetzung für Geschäfte innerhalb der EU. Beide Geschäftspartner müssen darin eingetragen sein. Zum Beispiel kann ein italienisches Unternehmen nur ohne MwSt. an einen Kunden aus einem anderen EU-Land verkaufen, wenn beide im MIAS-Verzeichnis eingetragen sind.