loader

Jahresabschluss (ital.: Bilancio d’esercizio)

20.05.2020

Der Jahresabschluss wird von den Art. 2423 - 2435bis des italienischen Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (OIC) geregelt.

Bei Kapitalgesellschaften setzt sich dieser zusammen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in doppelter Buchhaltung aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen in einfacher Buchhaltung aus der Gewinn- und Verlustrechnung. Es handelt sich dabei um die Gesamtheit der Dokumente, welche ein Unternehmen periodisch erstellen muss, um die Vermögens- und Finanzsituation sowie das wirtschaftliche Ergebnis wahrheitsgemäß und richtig darzustellen.

Mit dem Erstellen des Jahresabschlusses werden die handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, zudem dient dieser auch zur Bekanntgabe von Informationen über den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens an alle Interessenten (Lieferanten, Banken, Mitarbeiter, u.a.).


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
24.11.2025
PEC-Mail-Pflicht für Verwalter (Geschäftsführer) von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
Nach längerem hin und her zwischen Gesetzgeber, Handelskammer und Notariatskammer, wurde nun mittels Dekrets ...
weiterlesen
13.11.2025
Verrechnung Vordruck 730
Mit dem Lohnstreifen des Monats November wird die 2. Vorauszahlung laut dem Vordruck 730 (Steuererklärung des ...
weiterlesen
13.11.2025
4. November – abgeschaffter Feiertag
Der 4. November gilt als abgeschaffter Feiertag und wird als zusätzlicher Tag auf dem Lohnstreifen November ...
weiterlesen
13.11.2025
„Bonus Mamme“ – Anträge um Direktauszahlung durch das NISF nun möglich
Ende Oktober 2025 hat das NISF die operativen Anleitungen für den „ Bonus Mamme“ für das Jahr 2025 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen