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Enasarco (Ente nazionale di assistenza per gli agenti e i rappresentanti di commercio)

19.12.2025
Das ENASARCO ist das nationale Sozialfürsorgeinstitut für Handelsagenten und -vertreter in Italien. Die Einschreibung und die Entrichtung von Beiträgen sind für alle Handelsagenten und -vertreter, die auf italienischem Staatsgebiet tätig sind, verpflichtend.

Leistungen des ENASARCO

  • Altersrente (pensione di vecchiaia).
  • Invalidenrente (pensione di invalidità).
  • Rente bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Hinterbliebenenrente.
  • F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto), einen Fond, der bei Beendigung des Agenturverhältnisses eine Abfertigung (Abfindung) an den Vertreter auszahlt.

Die Beitragspflicht

Die Beitragspflicht zum ENASARCO besteht für Agenten und Vertreter, die ihre Tätigkeit auf nationalem Gebiet im Auftrag italienischer oder ausländischer Auftraggeber mit Sitz oder Zweigstelle in Italien ausüben. Die Einschreibung muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Mandats durch den Auftraggeber erfolgen.

Die Beiträge werden vierteljährlich auf alle dem Agenten zustehenden Beträge (Provisionen, Spesenrückvergütungen, Prämien) berechnet, auch wenn diese noch nicht ausgezahlt wurden (Kompetenzprinzip).

Agenten in Form von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften

Für Agenten, die ihre Tätigkeit als Einzelunternehmen (Ditta individuale) oder Personengesellschaft (Società di persone) ausüben, gelten spezifische Beitragssätze, sowie Minimal- und Maximalbeträge, welche jährlich angepasst werden.

Die Minimal- und Maximalbeträge sind abhängig ob es sich um einen Monomandatario oder um einen Plurimandatario handelt. Ein Monomandatario ist vertraglich verpflichtet, die Tätigkeit ausschließlich für einen Auftraggeber auszuüben, während ein Plurimandatario für mehrere Auftraggeber tätig sein darf.

  • Beitragssatz 2025: 17,00 %.
  • Aufteilung: Der Beitrag wird zwischen dem Auftraggeber und dem Agenten aufgeteilt, das heißt 8,50 % zu Lasten des Auftraggebers und 8,50 % zu Lasten des Agenten/Vertreters.
  • Beitragshöhe und -grenzen (für 2025):
Agenturverhältnis Maximale Provisionsgrenze Mindestbetrag
Monomandatario (ein Auftraggeber) 45.085 € 1.011 € (252,75 € pro Quartal)
Plurimandatario (mehrere Auftraggeber) 30.057 € 507 € (126,75 € pro Quartal)

Wichtige Regelungen zu den Grenzen

  • Der maximale Provisionsbetrag wird nicht anteilig gekürzt oder aufgeteilt, auch wenn das Agenturverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet.
  • Der Mindestbeitrag ist nur geschuldet, wenn das Agenturverhältnis im Laufe des Jahres Provisionen erzeugt hat (Produktivitätsprinzip).
  • Die Differenz zwischen den tatsächlich gezahlten Beiträgen und dem gesetzlichen Mindestbeitrag trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.

Agenten in Form von Kapitalgesellschaften

Für Handelsvertreter, die in Form einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig sind, gelten abweichende Regeln:

  • Es sind keine Minimal- oder Maximalbeträge vorgesehen.
  • Es werden differenzierte Beitragsquoten angewendet:
Provisionsstaffeln Gesamtbeitragssatz Anteil Auftraggeber Anteil Agent
Bis zu 13 Millionen € 4% 3% 1%
Von 13 Millionen € bis 20 Millionen € 2% 1,5% 0,5%
Von 20 Millionen € bis 26 Millionen € 1% 0,75% 0,25%
Über 26 Millionen € 0,5% 0,3% 0,2%

Periodische Meldung an das ENASARCO

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Quartalsabrechnung mit der Angabe aller Provisionen elektronisch über die Webseite der ENASARCO zu übermitteln, auch wenn der maximale Provisionsbetrag bereits erreicht wurde.

Zahlungsfristen der Beiträge

Die Einzahlung der ENASARCO-Beiträge erfolgt durch den Auftraggeber vierteljährlich:

Bezugszeitraum Fälligkeit
Erstes Quartal 20. Mai
Zweites Quartal 20. August
Drittes Quartal 20. November
Viertes Quartal 20. Februar (des Folgejahrs)
F.I.R.R. 31. März (des Folgejahrs)

F.I.R.R. (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto)

Das FIRR ist eine Abfertigung (Abfindung), die dem Agenten bei Beendigung des Mandats zusteht. Die Beiträge werden jährlich vom Auftraggeber an die ENASARCO gezahlt. Seit 2024 muss der Agent die Auszahlung des angesammelten FIRR selbst bei der ENASARCO beantragen, nur das FIRR für das letzte Tätigkeitsjahr wird direkt vom Auftraggeber an den Agenten ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen zur ENASARCO

1. Was ist der Unterschied zwischen einem Monomandatario und einem Plurimandatario?

Ein Monomandatario ist vertraglich verpflichtet, die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber auszuüben, während ein Plurimandatario für mehrere Auftraggeber tätig sein darf. Diese Unterscheidung ist relevant für die Höhe der jährlichen Maximalprovisionsgrenzen und Minimalbeiträge.

2. Wer ist für die Einschreibung des Agenten bei der ENASARCO verantwortlich?

Die Einschreibung ist verpflichtend und muss vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen ab Mandatsbeginn durchgeführt werden.

3. Was passiert, wenn die Provisionen das jährliche Maximum überschreiten?

Wenn die Provisionszahlungen das jährliche Maximum überschreiten, werden auf den darüber liegenden Betrag keine zusätzlichen Beiträge fällig. Der Auftraggeber muss die Gesamtprovision jedoch weiterhin an die ENASARCO melden.

4. Muss der Mindestbeitrag auch dann gezahlt werden, wenn der Agent keine Provisionen erzielt hat?

Nein. Der Mindestbeitrag ist nur geschuldet, wenn das Agenturverhältnis im Laufe des Jahres Provisionen generiert hat (Produktivitätsprinzip). Wenn das Verhältnis das gesamte Jahr über „unproduktiv“ bleibt, ist der Mindestbeitrag nicht fällig.

5. Wer trägt die Kosten, wenn die tatsächlich gezahlten Beiträge unter dem Minimum liegen?

Falls die regulären Beiträge den gesetzlichen Mindestbeitrag nicht erreichen, muss der Auftraggeber die Differenz zum Minimalbetrag vollständig übernehmen.

6. Was ist der FIRR und wann wird er bezahlt?

Der FIRR (Fondo Indennità di Risoluzione Rapporto) ist eine Abfertigung (Abfindung), die dem Agenten bei Beendigung des Mandats zusteht. Die Beiträge werden jährlich vom Auftraggeber an die ENASARCO gezahlt. Seit 2024 muss der Agent die Auszahlung des angesammelten FIRR selbst bei der ENASARCO beantragen. Das FIRR für das letzte Tätigkeitsjahr wird direkt vom Auftraggeber an den Agenten ausgezahlt.

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