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ISA (indici sintetici affidabilità)

12.11.2025
Die ISA, kurz für Indici Sintetici di Affidibilità Fiscale, sind standardisierte Fragebögen, welche von Unternehmen und Freiberuflern als obligatorischer Bestandteil der Steuererklärung abzugeben sind. Der Hauptzweck der ISA ist die Überprüfung der Glaubwürdigkeit des vom Steuerpflichtigen erklärten Einkommens.

Aufbau und Berechnung

Aktuell existieren 172 verschiedene Fragebögen, wobei die Wahl des korrekten Fragebogens von der jeweils ausgeübten Tätigkeit abhängt. Unabhängig von der Art des Fragebogens werden stets Daten zur Finanzbuchhaltung sowie zum eingesetzten Personal (z.B. entlohnte Tage der Mitarbeiter) abgefragt. Darüber hinaus werden je nach Branche spezifische Informationen zur Tätigkeit erhoben (wie etwa Bettenanzahl oder verrechnete Preise bei Beherbergungsbetrieben).

Basierend auf den eingegebenen Daten vergibt eine Software der Einnahmenagentur eine Note auf einer Skala von 1 bis 10, wobei 10 den besten Wert darstellt. Gleichzeitig wird der Notendurchschnitt der letzten beiden Besteuerungszeiträume ermittelt.

Auswirkungen der ISA-Note

Die erreichte ISA-Note ist maßgeblich für steuerliche Erleichterungen oder Kontrollen:

  • Vorteile (Note von mindestens 8 oder Zweijahresdurchschnitt von mindestens 8,5):
    • Verminderung der Verjährungsfrist für steuerliche Vergehen um ein Jahr.
    • Erhöhung der Schwellenwerte, ab denen ein Bestätigungsvermerk durch einen Steuerberater für die Verrechnung von Steuerguthaben notwendig wird
  • Nachteile (Note von 6 und darunter):
    • Die Wahrscheinlichkeit einer Steuerkontrolle erhöht sich, insbesondere wenn über mehrere Besteuerungszeiträume hinweg eine niedrige Note erzielt wird.
  • Neutral (Note über 6 und unter 8):
    • Es sind weder Vor- noch Nachteile vorgesehen.

Wichtige Ausnahmen

In bestimmten Fällen muss der ISA-Fragebogen nicht ausgefüllt werden. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Der Beginn oder die Beendigung der Tätigkeit im Besteuerungszeitraum.
  • Das Erreichen von Erlösen von mehr als 5.164.000 € im Besteuerungszeitraum.
  • Die Anwendung des Pauschalsystems im Besteuerungszeitraum.
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