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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Krankheit Mitarbeiter

20.04.2026
Frage: Was ist der Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfall?
Antwort
: Von einem Arbeitsunfall spricht man, wenn sich ein Unfall während der Arbeit ereignet (z. B. Bauarbeiter stürzt vom Gerüst). Krankgeschrieben hingegen werden Arbeitnehmer im Falle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheiten (z. B. Grippe), Freizeitunfällen, Operationen, usw.

Frage: Wann und wie muss ein Krankenschein ausgestellt werden?
Antwort
: Der Krankenschein muss vom Arzt in elektronischer Form an das Nisf versendet werden und zwar bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit. Folgendes ist dabei zu beachten:
Der Beginn darf nicht zurückdatiert werden. Das Datum des Arztbesuches ist gleichzeitig das Beginndatum der Krankheit. Eine Ausnahme gilt bei Hausbesuchen, in diesem Fall darf der Arzt den Krankenschein einen Tag zurückdatieren. ACHTUNG: diese Regelung gilt auch bei Verlängerungen und Rückfällen!

ÄNDERUNG: Nachdem die Art des Arztbesuches (Visite in der Praxis oder Hausbesuch) bisher nicht kontrolliert werden konnte, war es üblich, dass das Beginndatum des Krankenscheines auch bei Visiten in der Arztpraxis einen Tag zurückdatiert wurde.
Nun allerdings wurde auf dem Krankenschein ein entsprechendes Feld integriert, in welchem die Art der Visite angegeben werden muss. Dies macht eine Rückdatierung somit nicht mehr möglich!

Beispiele
Annahme einer Krankheit von Donnerstag, dem 16. Oktober bis Samstag, dem 18. Oktober:
  • Beginn: Der Krankenschein muss am 16. Oktober ausgestellt werden, ansonsten gilt die Zeit bis zum Ausstellungsdatum als nicht entlohnt bzw. muss hierfür Urlaub in Anspruch genommen werden.
  • Verlängerung: Der Krankenschein wurde bis Samstag, den 18. Oktober ausgestellt. Ist der Arbeitnehmer weiterhin krank, muss der Krankenstand am Sonntag verlängert werden! Macht er dies erst am Montag, entfällt die Entlohnung für den Sonntag.

Frage: Welche Verpflichtungen hat der Mitarbeiter im Falle einer Krankheit?
Antwort
: Der Mitarbeiter muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Abwesenheit informieren und den Krankenschein (bzw. die Nummer der elektronischen Versendung) aushändigen.
Des Weiteren muss der Arbeitnehmer täglich von 10 bis 12 Uhr und 17 bis 19 Uhr für eventuelle Kontrollvisiten durch das Nisf am angegebenen Aufenthaltsort anzutreffen sein.

Frage: Wie wird eine Krankheit entlohnt?
Antwort
: Die Entlohnung sowie die Dauer der Arbeitsplatzerhaltung werden vom Kollektivvertrag bzw. vom territorialen Zusatzvertrag geregelt und sind von mehreren Faktoren (Anzahl der Krankheiten im Kalenderjahr, Dienstalter des Mitarbeiters, Dauer der Krankheit, usw.) abhängig. Einige Beispiele:

Kollektivvertrag

Entlohnung durch Unternehmen

Entlohnung durch das Nisf

Entlohnung (insges.)

Handel und Dienstleistungen

Südtirol (für die ersten zwei Krankheiten im Kalenderjahr)

1. – 3. Tag à 100 %

4. – 20. Tag à 50 %

21. – 180. Tag à 33,3 %

1. – 3. Tag à 0 %

4. – 20. Tag à 50 %

21. – 180. Tag à 66,7 %

100 %

100 %

100 %

Friseurhandwerk

(Krankheit unter 8 Tagen)

1. – 3. Tag à 0 %

4. – 8. Tag à 50 %

1. – 3. Tag à 0 %

4. – 8. Tag à 50 %

0 %

100 %

Holzhandwerk

(Krankheit Arbeiter über 7 Tagen)

1. – 3. Tag à 100 %

4. – 20. Tag à 50 %

21. – 180. Tag à 33,3 %

1. – 3. Tag à 0 %

4. – 20. Tag à 50 %

21. – 180. Tag à 66,7 %

100 %

100 %

100 %

Metallindustrie

(Angestellte bis zu 3 Dienstjahren und für die ersten drei Krankheitsfällen pro Jahr unter 5 Tagen)

1. – 122. Tag à 100 %

123. – 183. Tag à 80 %

1. – 122. Tag à 0 %

123. – 183. Tag à 0 %

100 %

80 %


Frage: Kann eine Krankheit verlängert bzw. verkürzt werden?
Antwort
: Die Dauer des ursprünglichen Krankenscheines kann folgendermaßen verändert werden:
  • Verlängerung: Es gelten dieselben Fristen wie für die Ausstellung (siehe oben). Beispiel: Wenn die vorherige Krankheit am 18. Oktober endet, muss die Verlängerung spätestens am 19. Oktober ausgestellt werden.
  • Verkürzung: die ärztliche Gesundschreibung muss vor Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit vom selben Arzt, der den ursprünglichen Krankenschein ausgestellt hat, elektronisch an das Nisf versendet und an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
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