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Mehrwertsteuerregister (ital.: Registri IVA)

16.10.2019

MwSt.-Subjekte sind verpflichtet, folgende MwSt.-Register zu führen:

  • Register der Eingangsrechnungen

  • Register der Ausgangsrechnungen

  • Register der Tageseinnahmen (kann sowohl händisch als auch als Excel-Tabelle geführt werden)

Diese Register sind vom Steuerberater zu führen und auf Anfrage der Finanzbehörde vorzuweisen.

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