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Aufgrund der komplexen Voraussetzungen ist für die Prüfung und Antragstellung eine Eigenerklärung des
betroffenen Arbeitnehmers erforderlich. Diese haben wir jenen Unternehmen, bei denen eine Anwendung der
Begünstigung in Betracht kommt, bereits zugesandt.
Nach Rücksendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen werden die Voraussetzungen
geprüft und die Anträge laufend online über das NISF-Portal einreicht.
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