loader

Grenzpendler (ital.: frontalieri)

15.10.2025

Als Grenzgänger gelten grundsätzlich Personen, die in einem Vertragsstaat in Grenznähe wohnen, in Italien in Grenznähe arbeiten und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln.

Um überhaupt in Italien arbeiten zu können, muss eine italienische Steuernummer angesucht werden. Erst dann kann der Arbeitnehmer mittels UniLav gemeldet werden und gilt somit in Italien als sozialversichert (NISF und INAIL).

Im Krankheitsfall bzw. bei einem Arbeitsunfall haben die österreichischen Grenzpendler Anspruch auf Sachleistungen in Italien und Österreich, d.h. sie können Ärzte und Krankenhäuser in beiden Staaten aufsuchen.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
19.01.2026
Prämienberechnung Unfallamt
Auch in diesem Jahr muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt ...
weiterlesen
15.01.2026
Haushaltsgesetz und Neuerungen Lohnabrechnung
Das neue Jahr bringt wieder eine Reihe von steuerlichen Neuerungen. Großteils gehen diese aus dem staatlichen ...
weiterlesen
12.01.2026
Steuerliche Neuerungen 2026
Das neue Jahr bringt wieder eine Reihe von steuerlichen Neuerungen. Großteils gehen diese aus dem staatlichen ...
weiterlesen
16.12.2025
Beitragsreduzierung Bau
Auch für das Jahr 2025 wurde die Fiskalisierung (Beitragsreduzierung) für die Baubetriebe bestätigt. Der ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen