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Einheitssteuer (ital.: cedolare secca)

26.08.2026

Was ist das und wann gilt es?

Die Einheitssteuer ist eine optionale, begünstigte Steuerregelung, für die sich Vermieter von Wohnimmobilien entscheiden können. Sie wurde 2011 eingeführt, um die Besteuerung von Mieteinnahmen zu vereinfachen und in vielen Fällen die Steuerlast für den Eigentümer zu verringern.

Mit der Einheitssteuer werden die Mieteinnahmen mit einem festen Steuersatz besteuert, anstatt sie der normalen IRPEF-Besteuerung zu unterwerfen. Die IRPEF ist die Einkommenssteuer für natürliche Personen und funktioniert mit progressiven Steuersätzen von 23% bis zu 43 %: Je höher das Gesamteinkommen, desto höher kann die Besteuerung ausfallen. Die Einheitssteuer hingegen sieht feste Steuersätze vor.

Die Einheitssteuer ist eine „Ersatzsteuer“, da sie die IRPEF auf Mieteinnahmen, die regionalen und kommunalen Zusatzsteuern, die Registersteuer und die Stempelsteuer ersetzt, die normalerweise auf den Mietvertrag anfallen.

Wer kann sich für die Einheitssteuer entscheiden?

Die Einheitssteuer kann nur von natürlichen Personen in Bezug auf Wohnimmobilien gewählt werden, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit genutzt werden. Sie gilt nicht für Untermietverträge oder für Immobilien im Ausland.

Die Immobilie muss zu Wohnzwecken genutzt werden, also zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus. Auch Nebengebäude wie Garagen, Keller oder Stellplätze können darunter fallen, sofern sie mit der vermieteten Wohnung verbunden sind.

Die Einheitssteuer gilt nicht für gewerblich genutzte Immobilien wie Büros, Geschäfte oder Hallen und betrifft keine Vermietungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Wie hoch sind die Steuersätze?

Die wichtigsten Steuersätze der Einheitssteuer unterscheiden sich je nach Vertragsart:

21 % gewöhnliche Mietverträge für Wohnzwecke, zum Beispiel Verträge mit freier Mietpreisgestaltung (4+4 Jahre)

10 % Mietverträge laut Gebietsabkommen (3+2 Jahre) mit Konformitätsbescheinigung in folgenden Fällen:

  • Wohnungen in Gemeinden mit hoher Bevölkerungsdichte, in Provinzhauptstädten
  • Wohnungen in Gemeinden, die von Naturkatastrophen betroffen sind
  • Befristete Verträge in begünstigten Gemeinden (1–18 Monate)
  • Verträge für Universitätsstudenten (6–36 Monate)

Zur Erinnerung: Der Mietvertrag laut Gebietsabkommen ist eine ortsbezogene Vereinbarung, bei der die Miete nicht frei von den Parteien festgelegt wird, sondern bestimmte Parameter einhalten muss, die in lokalen Vereinbarungen zwischen den Vermieterverbänden und den Mieterverbänden festgelegt wurden

26 % Mietverträge mit einer Laufzeit von höchstens 30 Tagen. In diesem Fall kann der Steuersatz für eine vom Steuerpflichtigen ausgewählte Immobilie auf 21 % gesenkt werden

Welche Formalitäten sind erforderlich?

Die Wahl der Einheitssteuer muss der Einnahmenagentur mitgeteilt werden. In der Regel geschieht dies bei der Registrierung des Mietvertrags unter Verwendung des Formulars RLI innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder ab Vertragsbeginn, falls dieser früher liegt. Bei Kurzzeitmieten erfolgt die Mitteilung direkt in der Steuererklärung.

Wichtig zu wissen ist, dass der Eigentümer bei Wahl der Einheitssteuer auf eine Anpassung der Miete verzichtet. Das gilt auch für die inflationsgebundene ISTAT/ASTAT-Anpassung. Dieser Verzicht muss dem Mieter per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail (PEC) mitgeteilt werden, es sei denn, er ist bereits eindeutig im Mietvertrag festgelegt.

Die fällige Steuer wird zu den üblichen Fälligkeiten für Steuern auf Einkommen gezahlt, also über Restzahlung und Vorauszahlungen.

Die Option ist nicht für die gesamte Vertragslaufzeit bindend, sondern kann jedes Jahr widerrufen oder neu beantragt werden.

Lohnt es sich, die Einheitssteuer zu wählen?

Ob sich das lohnt, hängt von der individuellen Situation des Vermieters ab: von seinem Gesamteinkommen, dem anwendbaren Steuersatz für die Einheitssteuer (normal oder ermäßigt) und dem Vorhandensein von abzugsfähigen Aufwendungen (z. B. Kosten der Umstrukturierung) oder Steuerabsetzbeträgen (z. B. Sozialabgaben oder Beiträge zum Pensionsfonds).

Aus diesem Grund ist es immer ratsam, von Fall zu Fall abzuwägen, ob man sich für diese Regelung entscheidet oder bei der normalen Besteuerung bleibt

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