loader

Einheitssteuer (cedolare secca)

30.01.2023

Mit dem Art. 3 des Gesetzesdekretes Nr. 23 vom Jahr 2011 wurde eine Einheitsbesteuerung, die sog. „cedolare secca“ eingeführt. Bei dieser Art der Besteuerung wird Vermietern, die als Privatpersonen Wohneinheiten und deren Zubehör (z.B. Garagen) vermieten, die Möglichkeit eingeräumt die Mieteinnahmen einer Ersatzbesteuerung von 21% zu unterwerfen und unterliegen somit nicht mehr der progressiven Besteuerung.

Da diese Art der Besteuerung vorwiegend Steuerzahlern mit hohen Einkommen zu Gute kommt, muss der Vermieter während der Option für die Einheitssteuer auf die jährliche Anpassung des Mietzinses laut ASTAT oder ISTAT verzichten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
03.10.2024
In eigener Sache
Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen klar und transparent zu kommunizieren und erkennbar zu machen, ...
weiterlesen
03.10.2024
Bilanzbesprechung und Steuerplanung
Am Beginn des letzten Quartals des laufenden Jahres ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und eine ...
weiterlesen
12.09.2024
Steuervergleich im Voraus
Im Zuge der Steuerreform wurde beginnend mit dem Jahr 2024 ein neues Instrument zur Ermittlung der ...
weiterlesen
12.09.2024
Begünstigungen „unter 35“ noch nicht anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen