loader

Einheitssteuer (cedolare secca)

20.04.2026

Mit dem Art. 3 des Gesetzesdekretes Nr. 23 vom Jahr 2011 wurde eine Einheitsbesteuerung, die sog. „cedolare secca“ eingeführt. Bei dieser Art der Besteuerung wird Vermietern, die als Privatpersonen Wohneinheiten und deren Zubehör (z.B. Garagen) vermieten, die Möglichkeit eingeräumt die Mieteinnahmen einer Ersatzbesteuerung von 21% zu unterwerfen und unterliegen somit nicht mehr der progressiven Besteuerung.

Da diese Art der Besteuerung vorwiegend Steuerzahlern mit hohen Einkommen zu Gute kommt, muss der Vermieter während der Option für die Einheitssteuer auf die jährliche Anpassung des Mietzinses laut ASTAT oder ISTAT verzichten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
28.05.2026
Gutachten Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld im italienischen Steuerrecht
FUNKTIONSWEISE Wikipedia: „…der Leistende muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten und der ...
weiterlesen
12.05.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge Klarstellung in Bezug auf die Einkommensgrenze
Aufgrund einer aktuellen Klarstellung muss bei der Prüfung, ob die Einkommensgrenze (*) für die ...
weiterlesen
12.05.2026
Begünstigung „unter 35“ – Erneute Änderung
Die Rechtslage zur Begünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren ist mittlerweile durch die zahlreichen ...
weiterlesen
12.05.2026
Resturlaub 2024
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen