loader

Einheitssteuer (cedolare secca)

30.01.2023

Mit dem Art. 3 des Gesetzesdekretes Nr. 23 vom Jahr 2011 wurde eine Einheitsbesteuerung, die sog. „cedolare secca“ eingeführt. Bei dieser Art der Besteuerung wird Vermietern, die als Privatpersonen Wohneinheiten und deren Zubehör (z.B. Garagen) vermieten, die Möglichkeit eingeräumt die Mieteinnahmen einer Ersatzbesteuerung von 21% zu unterwerfen und unterliegen somit nicht mehr der progressiven Besteuerung.

Da diese Art der Besteuerung vorwiegend Steuerzahlern mit hohen Einkommen zu Gute kommt, muss der Vermieter während der Option für die Einheitssteuer auf die jährliche Anpassung des Mietzinses laut ASTAT oder ISTAT verzichten.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.07.2024
Arbeiten/Entsendung im Ausland
Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter italienischer Unternehmen für einen gewissen Zeitraum entsendet werden, ...
weiterlesen
16.07.2024
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2024 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
16.07.2024
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus Beherbergungsbetriebe : ...
weiterlesen
01.07.2024
Vorzugsrecht für Anstellungen
In Bezug auf das Vorzugsrecht sind folgende zwei Bereiche zu unterscheiden: Allgemeine Regelung : ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen