loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kosten Arbeitnehmer

20.04.2026
Frage: Wie werden die Lohnkosten eines Arbeitnehmers berechnet?
Antwort
: Die Berechnung startet ausgehend vom monatlichen Bruttolohn, welcher dem aktuellen Lohnstreifen des Mitarbeiters entnommen werden kann. Diesem Bruttolohn müssen die indirekten Lohnkosten hinzugerechnet werden.

Anbei eine vereinfachte Berechnung (mit 14 Monatslöhnen, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Pensionsfonds, Sanitätsfonds, IRAP usw.):
Screenshot 2025-11-13 112803
Faustregel: zur Errechnung der monatlichen Kosten kann der Bruttolohn lt. Lohnstreifen um 60 % erhöht werden (Bruttolohn * 1,6).
Für die Berechnung der jährlichen Kosten gilt hingegen folgendes: Jahresbruttolohn (inkl. zusätzliche Monatslöhne) + 40 % (Jahresbruttolohn *1,4)


Frage: Bekommen Arbeitnehmer mit gleichem Bruttolohn auch denselben Nettolohn?
Antwort
: Nein, da bei der Berechnung des Nettolohns viele persönliche Faktoren des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. Dies sind z.B. Gemeindezusatzsteuer, Pensionsfonds, persönliche Steuersituation, usw.
Es kann daher vorkommen, dass Mitarbeiter mit identischem Bruttolohn einen völlig unterschiedlichen Nettolohn erhalten. Die Kosten für den Betrieb hingegen bleiben unverändert.

Frage: Kann mit den Arbeitnehmern ein Nettolohn vereinbart werden?
Antwort
: Wie sich aus obigen Punkten erkennen lässt, ist vor allem die Nettolohnberechnung sehr komplex und von vielen persönlichen Faktoren des Arbeitnehmers abhängig. Aus diesem Grund ist von Nettolohnvereinbarungen dringendst abzuraten. Eine Bruttolohnvereinbarung bringt zusätzlich noch einige Vorteile mit sich:
  • man behält den Gesamtüberblick der Lohnkosten;
  • die Arbeitnehmer werden gerecht behandelt und entlohnt;
  • weniger Gehaltsdiskussionen, da die Bruttolöhne vergleichbar sind;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn obige Faktoren dazukommen bzw. entfallen;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern (z.B. Erhöhung/Verminderung %-Satz der Einkommensteuer (IRPEF), usw.).
Da sich Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen allerdings oft am Nettolohn orientieren, können Sie für eine erste Orientierung unseren aktualisierten Online-Rechner unter www.graber-partner.com/rechner nutzen. Für genauere und auf Ihr Unternehmen abgestimmte Berechnungen übernehmen wir selbstverständlich gerne die detaillierte Ermittlung von Brutto-, Netto- und Gesamtkosten.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
28.05.2026
Gutachten Reverse Charge – Umkehr der Steuerschuld im italienischen Steuerrecht
FUNKTIONSWEISE Wikipedia: „…der Leistende muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichten und der ...
weiterlesen
12.05.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge Klarstellung in Bezug auf die Einkommensgrenze
Aufgrund einer aktuellen Klarstellung muss bei der Prüfung, ob die Einkommensgrenze (*) für die ...
weiterlesen
12.05.2026
Begünstigung „unter 35“ – Erneute Änderung
Die Rechtslage zur Begünstigung für Arbeitnehmer unter 35 Jahren ist mittlerweile durch die zahlreichen ...
weiterlesen
12.05.2026
Resturlaub 2024
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen