loader

Gesellschaftsbücher (ital.: Libri sociali)

19.05.2020

Alle Gesellschaften und Genossenschaften - mit Ausnahme der Personengesellschaften, sind laut Art. 2421 des Zivilgesetzbuches verpflichtet, die sogenannten Gesellschaftsbücher zu führen und müssen laufend aktualisiert werden.

Dazu zählen:

  • Das Buch der Gesellschafterversammlungen
  • Das Buch des Verwaltungsrates oder des Vorstands (falls vorhanden)
  • Das Buch des Überwachungsrates oder Aufsichtsrat (falls vorhanden)

Die Seiten müssen laufend nummeriert werden und sind auf vidimierten Papier gedruckt. Bei Abmeldung eines Unternehmens müssen die Gesellschaftsbücher bei der zuständigen Handelskammer abgegeben werden, welche die Aufbewahrung für 10 Jahre gewährleistet.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
12.08.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert. Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
12.08.2026
Gesellenprüfung Lehrlinge
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim ...
weiterlesen
Jetzt unverbindlich anfragen