loader

Meldung der ausländischen Ein- und Ausgangsrechnungen

30.01.2023

Mit 2019 wurde eine Meldepflicht für Auslandsrechnungen eingeführt. Die Meldepflicht betrifft, mit einigen Ausnahmen, alle MwSt.-Subjekte, welche in Italien ansässig sind.

Unabhängig davon, ob eine Intrastat-Meldung (Zusammenfassende Meldung) bereits abgegeben wurde, müssen ausländische Geschäftsvorfälle mit dieser Meldung an die Einnahmenagentur elektronisch übermittelt werden.

Von der Übermittlungspflicht ausgenommen sind Ein- und Verkäufe, die durch ein Zolldokument belegt sind. Ebenso ausgeschlossen sind alle Rechnungen, welche über die SDI-Plattform elektronisch ausgestellt und versendet werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
09.06.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie der Provinz Bozen gilt noch bis zum 31.12.2026. Sie richtet sich an Südtiroler Betriebe, ...
weiterlesen
09.06.2026
Lehrlinge – Zeugnisse für Lohnanpassung
Bereits seit 2016 gilt, dass die Entlohnungen für Lehrlinge im Handwerk , welche ab Juli 2016 eingestellt ...
weiterlesen
09.06.2026
14. Monatslohn
Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. Genauere ...
weiterlesen
09.06.2026
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen