loader

Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Italien (ital.: Imposta sulle successioni e donazioni)

09.07.2020

Alle Vermögenswerte des Verstorbenen mit Wohnsitz in Italien, unterliegen der italienischen Erbschaftssteuer. Das Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch besteuert:

  • 4% für die Übertragung auf den Ehepartner oder die Kinder mit einem Freibetrag von jeweils 1 Mio. €
  • 6% auf die Geschwister des Verstorbenen mit einem Freibetrag von jeweils 100 Tsd. €
  • 6% für Verwandte bis zum 4. Grad und Verwandte des Ehepartners bis zum 3. Grad ohne Freibetrag
  • 8% für jene die nicht Verwandt sind ohne Freibetrag

Der jeweils zutreffende Steuersatz wird auf das Gesamtnettovermögen des Verstorbenen errechnet und versteht sich abzüglich den Verbindlichkeiten sowie Arzt- und Beerdigungsspesen. Dieselben Steuersätze treffen auch bei einer Schenkung in Italien zu, welche den Vorteil hat, bereits zu Lebzeiten das Vermögen aufzuteilen um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
16.07.2026
Elektronische Übermittlung Einnahmen aus Elektroladestationen
Betreiber von Elektroladestationen, die Tageseinnahmen aus Ladevorgängen gegenüber Endverbrauchern haben, ...
weiterlesen
16.07.2026
Verknüpfung Registrierkassen mit elektronischen Zahlungssystemen
Seit dem 1. Jänner 2026 müssen elektronische Registrierkassen mit den verwendeten elektronischen ...
weiterlesen
16.07.2026
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
16.07.2026
Meldungen GSE für Investitionen mit Hyperabschreibung
Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2026 mitgeteilt, hat sich mit dem Jahr 2026 die Förderung ...
weiterlesen
Jetzt unverbindlich anfragen