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Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer in Italien (ital.: Imposta sulle successioni e donazioni)

09.07.2020

Alle Vermögenswerte des Verstorbenen mit Wohnsitz in Italien, unterliegen der italienischen Erbschaftssteuer. Das Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch besteuert:

  • 4% für die Übertragung auf den Ehepartner oder die Kinder mit einem Freibetrag von jeweils 1 Mio. €
  • 6% auf die Geschwister des Verstorbenen mit einem Freibetrag von jeweils 100 Tsd. €
  • 6% für Verwandte bis zum 4. Grad und Verwandte des Ehepartners bis zum 3. Grad ohne Freibetrag
  • 8% für jene die nicht Verwandt sind ohne Freibetrag

Der jeweils zutreffende Steuersatz wird auf das Gesamtnettovermögen des Verstorbenen errechnet und versteht sich abzüglich den Verbindlichkeiten sowie Arzt- und Beerdigungsspesen. Dieselben Steuersätze treffen auch bei einer Schenkung in Italien zu, welche den Vorteil hat, bereits zu Lebzeiten das Vermögen aufzuteilen um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

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