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ComUnica (Comunicazione unica d’impresa)

20.04.2026

Die Einheitsmeldung ComUnica (Comunicazione unica) ist das zentrale Verfahren, mit dem Einzelunternehmen und Gesellschaften in Italien seit 2010 alle wichtigen Meldungen an die zuständigen Behörden in einem einzigen Schritt übermitteln können. Dazu gehören die Gründung, die Änderung von Unternehmensdaten sowie die Beendigung der Tätigkeit.

Anstelle mehrerer einzelner Anträge werden die Informationen automatisch an das Handelsregister, die Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate), das NISF (nationales Institut für soziale Fürsorge), das INAIL (Unfallamt) sowie – je nach Tätigkeit – an Handwerksämter und Gemeinden übermittelt.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch, und zwar mit digitaler Signatur und einer zertifizierten E-Mail-Adresse (PEC).

Da mit der ComUnica mehrere Behörden gleichzeitig informiert werden, dient das Verfahren insbesondere der Vereinfachung des bürokratischen Aufwands und sorgt für ein einheitliches, effizientes Meldeverfahren. In der Praxis wird die ComUnica meist vom Notar oder vom zuständigen Steuerberater abgefasst und eingereicht.

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