loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Arbeitsunfall (ital.: infortunio sul lavoro)

15.10.2025
Frage: Wann spricht man von einem Arbeitsunfall?
Antwort
: Wenn sich ein Mitarbeiter während der Arbeitstätigkeit oder auf dem Hin- bzw. Rückweg verletzt, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Frage: Welche Verpflichtungen hat der Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Mitarbeiter muss sich eine Arbeitsunfallbescheinigung ausstellen lassen (Achtung: unterscheidet sich vom Krankenschein) und diese unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleiten (wichtig für das rechtzeitige Einreichen der elektronischen Unfallmeldung - siehe unten).
Im Gegensatz zur Krankschreibung (Freizeitunfall, Krankheit, usw.) gibt es für den Arbeitnehmer im Falle eines Arbeitsunfalles keine Verpflichtung, täglich zu bestimmten Uhrzeiten zu Hause zu sein.

Frage: Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen im Falle eines Arbeitsunfalles?
Antwort
: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Unfallmeldung innerhalb von 48 Stunden beim Unfallamt (INAIL) in elektronischer Form einzureichen. Um die Meldung rechtzeitig versenden zu können, ist es besonders wichtig, den Unfallschein inkl. des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur Unfallmeldung (Angabe zum Unfallhergang usw.) umgehend an den persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung weiterzuleiten. Bei verspäteter Meldung werden Strafen verhängt bzw. der nicht gedeckte Zeitraum an den Arbeitnehmer nicht ausbezahlt.

Frage: Wie wird der Arbeitsunfall entlohnt?
Antwort
: Die ersten 4 Tage (Unfalltag + 3 weitere Tage) werden voll zu Lasten des Arbeitgebers entlohnt. Das Unfallamt (INAIL) übernimmt ab dem 5. Tag 60 % und ab dem 91. Tag 75 % der Entlohnung. Ob und wie viel der Arbeitgeber in diesem Zeitraum integrieren muss, hängt – wie auch bei Krankheit – vom Kollektivvertrag ab.
Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
10.03.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge - Klarstellung
Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die ...
weiterlesen
10.03.2026
Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung
Mit dem „Decreto Milleproroghe“ wurde die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern ...
weiterlesen
10.03.2026
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
10.03.2026
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Metallhandwerk Kategorie 1 2 2b 3 4 5 6 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen