loader

Regionale Zusatzsteuer/Gemeindesteuer (ital.: imposta regionale/comunale)

30.01.2023

Die regionale Zusatzsteuer und die Gemeindesteuer sind Zuschläge auf die Einkommensteuer der natürlichen Personen (regionaler und kommunaler IRPEF-Zuschlag).

Der IRPEF Zuschlag ist für jene Provinz bzw. Gemeinde zu entrichten, in welcher der steuerliche Wohnsitz am 01. Jänner des jeweiligen Jahres ist, unabhängig von unterjährigen Wohnsitzänderungen.

Regionale Zusatzsteuer:
Die regionale Zusatzsteuer ist eine Zusatzsteuer zur Einkommensteuer, die den Regionen (in Südtirol dem Land) zufließt. Der Prozentsatz wird jedes Jahr neu bekannt gegeben und bezieht sich auf das steuerpflichtige Einkommen. Die Zusatzsteuer wird auf das besteuerbare Einkommen des Vorjahres berechnet und ist im laufenden Jahr monatlich in 11 Raten (Jänner – November) einzubezahlen.

Gemeindezusatzsteuer:
Gemeinden können nach freier Entscheidung eine kommunale Zusatzsteuer bis zu einer Höhe von 0,8% des steuerbaren Einkommens (nach Abzug von Frei- und Absetzbeträgen sowie Steuerguthaben) festlegen. Wie die regionale Zusatzsteuer wird auch die Gemeindezusatzsteuer am Jahresende berechnet und im Folgejahr in 11 Raten (Jänner- November) einbezahlt. Zusätzlich muss für die Gemeindezusatzsteuer eine Vorauszahlung von 30% der Vorjahressteuer in 9 Raten (März – November) geleistet werden. 

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
09.06.2026
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie der Provinz Bozen gilt noch bis zum 31.12.2026. Sie richtet sich an Südtiroler Betriebe, ...
weiterlesen
09.06.2026
Lehrlinge – Zeugnisse für Lohnanpassung
Bereits seit 2016 gilt, dass die Entlohnungen für Lehrlinge im Handwerk , welche ab Juli 2016 eingestellt ...
weiterlesen
09.06.2026
14. Monatslohn
Mitte Juni wird für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. Genauere ...
weiterlesen
09.06.2026
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen