Die MwSt.-Quartalsmeldung ist eine seit 2017 regelmäßig abzugebende Meldung im italienischen Umsatzsteuerrecht.
Mit der MwSt.-Quartalsmeldung meldet der Steuerpflichtige die Ergebnisse seiner monatlichen oder vierteljährlichen MwSt.-Abrechnungen. Die Meldung hat reinen Informationscharakter.
Betroffene Unternehmen
Zur Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung sind grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler mit italienischer MwSt.-Nummer verpflichtet.
Von der Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung befreit sind lediglich:
- MwSt.-Subjekte, die von der Abgabe der MwSt.-Jahreserklärung befreit sind
- MwSt.-Subjekte, die von der periodischen MwSt.-Abrechnung befreit sind
Dies können insbesondere sein:
- Steuerpflichtige, die ausschließlich steuerbefreite Geschäftsvorfälle ausführen
- Steuerpflichtige, die eines der Pauschalsysteme anwenden (regime dei minimi oder regime forfettario)
- Befreite Landwirte gemäß Art. 34 Abs. 6 DPR 633/72
- Vereine im Pauschalsystem gemäß Gesetz 398/91
- Ausländische Steuerpflichtige im OSS-System
Fälligkeiten
Die MwSt.-Quartalsmeldung ist vierteljährlich einzureichen. Die Fristen sind:
- 1. Quartal: 31. Mai
- 2. Quartal: 30. September
- 3. Quartal: 30. November
- 4. Quartal: 28. Februar
Wird die MwSt.-Jahreserklärung bis zum 28.02. übermittelt und darin die Übersicht VP vollständig ausgefüllt, entfällt die Abgabe der MwSt.-Quartalsmeldung für das 4. Quartal.
Fällt eine Fälligkeit auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist automatisch auf den darauffolgenden Werktag.
Inhalt der Meldung
Die MwSt.-Quartalsmeldung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Deckblatt
Hier werden folgende Angaben gemacht:
- Bezugsjahr
- MwSt.-Nummer des Steuerpflichtigen
- MwSt.-Nummer der kontrollierenden Gesellschaft im Falle einer MwSt.-Gruppenabrechnung
Übersicht VP
Für jeden einzelnen Abrechnungszeitraum wird eine eigene Übersicht VP erstellt. Diese enthält sämtliche Angaben zur MwSt.-Abrechnung, unter anderem:
- Summe der aktiven und passiven Geschäftsvorfälle
- Geschuldete MwSt.
- In Abzug gebrachte MwSt.
- MwSt.-Schuld oder MwSt.-Guthaben
Bei monatlicher Buchhaltung wird für jeden Monat eine eigene Übersicht erstellt.
Bei vierteljährlicher Buchhaltung wird eine einzige Übersicht für das gesamte Quartal erstellt.
Es werden keine Einzelrechnungen, sondern ausschließlich die Summen des jeweiligen Monats bzw. Quartals gemeldet. Die MwSt.-Quartalsmeldung ersetzt weder die MwSt.-Jahreserklärung noch die Zahlung der MwSt.
MwSt.-Zahlung
Die MwSt.-Quartalsmeldung ist keine Zahlungserklärung. Die MwSt.-Zahlung erfolgt weiterhin separat, in der Regel mittels F24-Zahlungsvordruck, entsprechend den geltenden Abrechnungsrhythmen (monatlich oder vierteljährlich).
Korrekturen und Strafen
Fehlerhafte oder fehlende MwSt.-Quartalsmeldungen können:
- durch Korrekturmeldungen berichtigt werden
- bei verspäteter oder unterlassener Abgabe zu Verwaltungsstrafen führen