UniLav ist das einheitliche elektronische Meldesystem („modello Unificato Lav“) für alle
verpflichtenden Beschäftigungsmeldungen (
comunicazioni obbligatorie) in Italien.
Über UniLav werden die Daten zentral an das Arbeitsministerium, die Arbeitsämter
(
Centri per l’impiego), INPS/NISF und INAIL übermittelt und frühere Einzelmeldungen
ersetzt.
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber in Italien – unabhängig von Branche
und Unternehmensgröße –, einschließlich italienischer Niederlassungen ausländischer
Unternehmen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung meist über einen Arbeitsrechts- und
Lohnberater (consulente del lavoro) oder den Steuerberater. Die rechtliche
Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.
Welche Ereignisse werden mit UniLav gemeldet?
- Beginn/Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses (Assunzione)
- Verlängerung befristeter Verträge (Proroga)
- Änderung/Umwandlung des Arbeitsverhältnisses (Trasformazione)
- Entsendung/Überlassung und Versetzung (Distacco, Trasferimento)
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Cessazione)
Fristen und Form
Die Meldung einer Einstellung muss spätestens bis Mitternacht des Vortags des
Arbeitsbeginns erfolgen. Verlängerungen, Umwandlungen, Entsendungen und Beendigungen
sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis elektronisch zu melden.
Die Übermittlung erfolgt ausschließlich online über die regionalen Portale oder über
einen bevollmächtigten Berater; als Nachweis dient die elektronische Empfangsbestätigung
(Ricevuta UniLav).
Unsere Leistungen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900 oder info@graber-partner.com.