loader

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Einstufung als Arbeitnehmer, Quadro bzw. Dirigente - Erklärung und Unterschiede

19.04.2023
Anbei eine Gegenüberstellung der wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Einstufungen:

 

Arbeitnehmer

Quadro

Dirigente

Beschreibung

  • Die Einstufungen/Kategorien sind gestaffelt, je nach Tätigkeit und Aufgabenbereich.

     

  • Die einzuhaltenden Bestimmungen regelt der angewandte Kollektivvertrag
  • Als Quadro werden Personen mit operativer Führungstätigkeit eingestuft.
  • Die Kategorie Quadro ist den Kategorien der Arbeitnehmer übergeordnet, aber unter dem Dirigente (Betriebsleiter).
  • Die Bestimmungen des Quadro sind im Kollektivvertrag der Arbeitnehmer geregelt.
  • Die Einstufung als Dirigente ist die höchstmögliche Einstufung.
  • Eine Person dieser Einstufung ist für die eigenständige Führung des Unternehmens bzw. eines Unternehmensbereiches zuständig, und ist somit Stellvertreter des Unternehmers (Betriebsleiter).
  • Die Regelungen des Dirigente sind in einem eigenen Kollektivvertrag geregelt, welcher nur für gewisse Branchen vorgesehen. In den häufigsten Bereichen (Handel, Metallindustrie und Tourismus) gibt es einen besagten Vertrag.

Arbeitszeit

40 Wochenstunden, Mehrarbeit

wird mit den lt. Kollektivvertrag

vorgesehenen Aufschlägen

zusätzlich vergütet

Keine festen Arbeitszeiten,

daher auch kein Anspruch

auf Überstundenvergütung.

Keine festen Arbeitszeiten, daher auch

kein Anspruch auf

Überstundenvergütung.

Krankheit, Unfall


Vergütung Sektor Handel

Unfall: 6 Monate, wobei das Unfallamt INAIL ca. 60 %

übernimmt

Krankheit: 6 Monate, wobei das NISF ca. 50 % übernimmt

 

Vergütung Sektor Industrie

Unfall: 6 Monate, wobei das Unfallamt INAIL ca. 60 %

übernimmt


Krankheit: 6 Monate, voll zu Lasten des Unternehmens


Vergütung Sektor Handel:


Unfall: 30 Monate, wobei das Unfallamt

einen Teil übernimmt


Krankheit: 8 Monate, voll zu Lasten des

Unternehmens

 

Vergütung Sektor Industrie:


Unfall: 30 Monaten, wobei das

Unfallamt einen Teil übernimmt


Krankheit: 12 Monate, voll zu Lasten

des Unternehmens

Zusätzliche Versicherungen (zu Lasten des Unternehmens)


Eventuell vorgeschriebene

Solidaritätsfonds (z.B. Fondo

Est).

 

 

 

Summe: ca. 150 € pro Jahr


(+ eventuell Pensionsfonds ca.

500 €)


Verpflichtende

Versicherung in den

Fonds QUAS und

Quadrifor.

 

 

Summe: ca. 400 € pro

Jahr


(+ eventuell

Pensionsfonds ca. 1.000 €)


Verpflichtende Einzahlung in die

verschiedenen Fonds (z.B.

PREVINDAI, FASI, Fondo Mario Negri,

Fondo Antonio Pastore, FASDAC).


Dazu kommt eine verpflichtend

abzuschließende Unfallversicherung

mit einem externen

Versicherungsinstitut.

 

Summe: ca. 15.000 – 20.000 € pro

Jahr (+ Unfallversicherung)

ACHTUNG: BETRIEBSSTÄTTE

 


Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
03.10.2024
In eigener Sache
Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen klar und transparent zu kommunizieren und erkennbar zu machen, ...
weiterlesen
03.10.2024
Bilanzbesprechung und Steuerplanung
Am Beginn des letzten Quartals des laufenden Jahres ist es an der Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen und eine ...
weiterlesen
12.09.2024
Steuervergleich im Voraus
Im Zuge der Steuerreform wurde beginnend mit dem Jahr 2024 ein neues Instrument zur Ermittlung der ...
weiterlesen
12.09.2024
Begünstigungen „unter 35“ noch nicht anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen