Tourismus – neues Landesabkommen • 2019

18.04.2019

Am 22.03.2019 wurde das neue Landesabkommen für den Tourismussektor in der Provinz Bozen unterzeichnet. Anbei die wichtigsten Neuerungen:

  • Lohnerhöhungen: das provinziale Lohnelement wird von 50 € auf 100 € brutto erhöht. Die Erhöhung erfolgt in 3 Raten (20 € ab Mai 2019, weitere 15 € ab Mai 2020 und die verbleibenden 15 € ab Mai 2021).
  • Pensionsfonds: ab April 2019 erhöht sich der Beitrag an den Laborfonds zu Lasten des Unternehmens von 0,55 % auf 1,55 %.
  • Sanitätsfonds: innerhalb Juni 2019 soll ein provinzialer Sanitätsfonds gegründet werden, in den alle Arbeitnehmer verpflichtend und rückwirkend ab Januar 2019 einzuschreiben sind.
  • Vorzugsrecht: zusätzlich zum bereits geregelten Vorzugsrecht gilt im Tourismus in der Provinz Bozen testweise bis 31.12.2021 folgende Regelung: Arbeitnehmer, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für 315 Kalendertage beschäftigt sind, haben das Recht auf unbefristete Einstellung. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 6 Monaten ab Erreichen der Voraussetzung einen schriftlichen Antrag an das Unternehmen stellen.
  • Kündigungsfrist: die Kündigungsfrist für befristete Arbeitsverhältnisse wurde von 25 Kalendertagen auf 20 Kalendertage reduziert.
  • Limit für befristete Verträge in Jahresbetrieben: aufgrund der besonderen saisonalen Situation in Südtirol wurden die Limits für befristete Arbeitsverträge in Jahresbetrieben gelockert:
 Jahresbetriebe MIT
Schließung von mind.
50 Kalendertagen pro
Jahr
 Befristete Verträge können bis zu einer Dauer von 315 Tagen im Kalenderjahr abgeschlossen werden.
Es gilt KEIN Höchstmaß für befristete Verträge.
 Jahresbetriebe OHNE
Schließung von mind. 50 Kalendertagen pro Jahr
 Befristete Verträge können bis zu einer Dauer von 315 Tagen im Kalenderjahr abgeschlossen werden.
Höchstmaß für befristete Verträge: 40 % der unbefristet Beschäftigten.

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