Das NISF führt ab dem März 2026 neue formale Vorgaben für die Meldung von Krankenständen ein.
Künftig muss
jede Krankmeldung eindeutig über die sogenannte PUC-Nummer (Protokollnummer des ärztlichen Zertifikats – „Protocollo Univoco del Certificato“) zugeordnet werden. Ziel ist eine bessere Abstimmung zwischen Arzt, Arbeitgeber und NISF.
Für Arbeitnehmer ändert sich allerdings nichts: Die PUC-Nummer wird im Zuge der elektronischen Versendung des Krankenscheines durch den behandelnden Arzt automatisch zugewiesen.
Details zur Krankheit und zur Ausstellung von Krankenscheinen finden Sie auf unserer Internetseite:
https://www.graber-partner.com/de/lexikon/188-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-krankheit-mitarbeiter.html.