Rechnungen an öffentliche Verwaltung • 2019

04.04.2019

Elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung sind bereits seit dem Jahr 2015 Pflicht. Dennoch gibt es häufig Schwierigkeiten, da zusätzliche Daten (CIG, CUP, split payment usw.) vorgesehen sind und die Ämter Ablehnungsmöglichkeiten haben, welche bei der Rechnungslegung an Unternehmen und Privatpersonen nicht vorgesehen sind.

Achten Sie deshalb bei Rechnungsstellung immer darauf, dass die Daten vollständig sind und fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim Amt nach. Kontakt- und Fakturierungsdaten finden Sie unter www.indicepa.gov.it.

Zudem gilt zu beachten, dass das Amt bis zu 15 Tage Zeit hat, um auf eine Rechnung überhaupt zu reagieren. Daher sollten diese Rechnungen möglichst am Monatsanfang gestellt werden, um beim Abfassen der Buchhaltung Gewissheit zu haben, dass die Rechnungen formell in Ordnung sind.

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